Ganzkörperbadeanzüge und Oben-ohne-Baden bleiben in öffentlichen Schwimmbädern in der französischen Stadt Grenoble weiter verboten. Das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich bestätigte in seiner heute veröffentlichten Entscheidung ein entsprechendes Urteil eines örtlichen Gerichts, das in Frankreich für Wirbel gesorgt hatte.
Die Änderung der Bekleidungsvorschriften in Grenoble habe das Ziel gehabt, „religiöse Forderungen zu erfüllen“, hieß es zur Begründung. Daher handle es sich um eine „Verletzung des Prinzips der Neutralität des öffentlichen Dienstes“, erklärte der Staatsrat.
Streit fokussierte auf Burkini
Auslöser des Streits war eine Entscheidung der Stadt Grenoble gewesen, die bisher geltende Vorschrift einer „anständigen“ Badebekleidung für Frauen in öffentlichen Schwimmbädern abzuschaffen. Nach der Neuregelung wären sowohl Ganzkörperbadeanzüge, aber auch Oben-ohne und Badeshirts mit Lichtschutzfaktor erlaubt gewesen.
Die folgende Debatte hatte sich aber ausschließlich auf die Erlaubnis von Burkinis konzentriert, ein Wortspiel aus Bikini und Burka. Dabei handelt es sich um Ganzkörperbadeanzüge, die in erster Linie von einer kleinen Minderheit muslimischer Frauen getragen werden.
Die Stadt Grenoble argumentierte, öffentliche Angebote wie Schwimmbäder müssten für alle da sein. Befürworter verteidigten zudem das Recht von Schwimmbadnutzerinnen, ihre Religionszugehörigkeit durch ihre Kleidung ausdrücken zu können. Ein Burkini sei vergleichbar mit einem Kopftuch, das auf der Straße getragen werde.
Gericht kippte Entscheidung
Ein örtliches Gericht kippte aber die Entscheidung der Stadt, woraufhin der grüne Bürgermeister von Grenoble, Eric Piolle, das oberste Verwaltungsgericht anrief. Dieses hat nun entschieden.