EU-Gericht bestätigt Entzug der Zulassung von Ex-Meinl-Bank

Das EU-Gericht (EuG) hat den Entzug der Konzession für die Anglo Austrian Bank (AAB), besser bekannt unter ihrem früheren Namen Meinl Bank, bestätigt.

Dieser Entzug durch die EZB sei insbesondere aufgrund schwerwiegender Verstöße der AAB gegen die Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung gerechtfertigt, heißt es heute vom EuG. Die frühere Meinl Bank kann gegen die Entscheidung innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen Rechtsmittel einlegen.

Die Causa beschäftigt Behörden und Gerichte seit vielen Jahren. Seit 2010 erließ die Finanzmarktaufsicht (FMA) zahlreiche Anordnungen und Sanktionen gegen die Ex-Meinl-Bank. Auf dieser Grundlage legte die FMA der EZB im Jahr 2019 einen Beschlussentwurf vor, der auf den Entzug der Zulassung der Bank zur Aufnahme der Tätigkeit eines Kreditinstituts abzielte. Die EZB nahm den Entzug dieser Zulassung vor.

„Das Gericht ist der Auffassung, dass in Anbetracht der Bedeutung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ein Kreditinstitut auf der Grundlage von Verwaltungsentscheidungen einer zuständigen nationalen Behörde schwerwiegender Verstöße für schuldig befunden werden kann, die für sich genommen ausreichen, um den Entzug seiner Zulassung zu rechtfertigen. Dass es sich um lange zurückliegende oder um behobene Verstöße handeln sollte, spielt hierbei keine Rolle“, heißt es seitens des Gerichts.