Deutsches Verfassungsgericht lehnt AfD-Eilantrag ab

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag muss weiter auf den Vorsitz in drei Ausschüssen verzichten. Das deutsche Verfassungsgericht lehnte es heute im Eilverfahren ab, die von den anderen Abgeordneten nicht gewählten Kandidaten der rechtspopulistischen Partei vorläufig einzusetzen. Die abschließende Entscheidung in der Hauptsache steht indes noch aus. Es sei „nicht von vornherein völlig ausgeschlossen“, dass hier Rechte der AfD-Fraktion verletzt seien, teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter mit.

Die Ausschüsse werden in jeder Wahlperiode neu benannt und besetzt. „Die Ausschussvorsitzenden haben eine bedeutende Position“, heißt es auf der Website des Bundestags. Sie bereiten die Sitzungen vor, berufen sie ein und leiten sie. Welche Fraktion welchem Ausschuss vorsitzt, wird im Ältestenrat ausgehandelt. Kommt es – wie nach der Wahl im September – zu keiner Einigung, wird aus der Stärke der Fraktionen eine Zugriffsreihenfolge berechnet. Nach dieser Rangfolge dürfen sich die Fraktionen im Wechsel ihre Ausschüsse aussuchen.

An die AfD waren so der Innen- und der Gesundheitsausschuss sowie der Ausschuss für Entwicklungszusammenarbeit gefallen. Üblicherweise benennen die Fraktionen für ihre jeweiligen Ausschüsse dann auch einfach den oder die Vorsitzende – nur bei Widerspruch wird gewählt. Dabei hatten die anderen Abgeordneten am 15. Dezember in allen drei Ausschüssen die AfD-Kandidaten durchfallen lassen. Ein zweiter Anlauf am 12. Jänner endete mit demselben Ergebnis. Die AfD spricht von einem Bruch jahrzehntelanger Gepflogenheiten und hat geklagt.