U-Ausschuss: Zadic muss nicht liefern, aber begründen

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) muss laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) vorerst keine Akten an den ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss liefern. Allerdings muss sie eine weitere Verzögerung „unverzüglich“ begründen.

Die ÖVP hatte Auswertungen zu Chats zwischen dem früheren Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, und Personen mit einem Naheverhältnis zu SPÖ oder FPÖ verlangt. Das Ministerium verwies auf ein Konsultationsverfahren, dessen Frist nun abgelaufen ist.

Frist verstrichen

Damit sei die Justizministerin nun verpflichtet, „dem U-Ausschuss gegenüber unverzüglich zu begründen, warum sie den Beweisanforderungen der U-Ausschuss-Mitglieder weiterhin nicht nachkommen kann“.

Dabei habe sie „den U-Ausschuss über den Fortschritt der Erhebungen der Strafverfolgungsbehörden zu informieren und die Prognose des dafür erforderlichen Zeitaufwands nachvollziehbar zu begründen“.

Die Justizministerin sieht sich in einer Reaktion gegenüber der APA in ihrem Handeln bestätigt. Man sei korrekt vorgegangen, weswegen die Anträge der ÖVP sowohl zurück- als auch abgewiesen worden seien.

„Da die Dauer des Konsultationsverfahrens nun abgelaufen ist, wird das Justizministerium dem U-Ausschuss erneut begründen, warum die Chats nicht unverzüglich geliefert werden können“, hieß es weiter.