Deutscher Bundestag hebt Werbeverbot für Abtreibung auf

Der deutsche Bundestag hat die Aufhebung des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte heute im Plenum für den Regierungsentwurf zur Streichung des entsprechenden Gesetzesparagrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Union und AfD votierten dagegen.

Der Paragraf regelt das Verbot, für Schwangerschaftsabbrüche zu werben. Zugleich führt er aber bisher auch dazu, dass Ärztinnen und Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen.