Matura: Lehrervertreter gegen Noteneinrechnung als Dauerlösung

Der Vorsitzende der AHS-Lehrergewerkschaft, Herbert Weiß, spricht sich gegen die Einbeziehung der Jahresnote in die mündliche Maturanote als Dauerlösung aus. „Es gibt Bedenken, dass die Matura entwertet wird“, sagte Weiß gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“ (Wochenend-Ausgabe). Diese teile er auch. Kandidaten und Kandidatinnen seien aufgrund guter Jahresnoten heuer teils unvorbereitet zur mündlichen Reifeprüfung angetreten.

Das gleiche Problem gab es schon vor zwei Jahren beim schriftlichen Teil der Zentralmatura, als erstmals die Jahresnote in die Maturanote einberechnet wurde. Wer einen Dreier im Zeugnis hatte, konnte damit trotz „Nicht genügend“ auf die Klausur nicht mehr im betreffenden Fach durchfallen: Die beiden Noten ergaben einen Vierer im Maturazeugnis.

Regelung laufend adaptiert

Das Bildungsministerium reagierte darauf, indem ab 2021 eine Mindestleistung von 30 Prozent der erreichbaren Punkte bei der schriftlichen Matura eingeführt wurde. Erst wenn diese erreicht wurden, wurde die Jahresnote einberechnet. Hat man also einen Dreier, Zweier oder Einser im Zeugnis, braucht man trotzdem zumindest 30 Prozent der Punkte, um nicht durchzufallen.

Für die heuer erstmals wieder verpflichtende mündliche Matura gibt es diese Vorgabe allerdings nicht bzw. ist eine ähnliche Regelung viel weicher: Die Einbeziehung der Jahresnote entfällt nur dann, wenn die Schülerin oder der Schüler an der Prüfung „nicht mitwirkt“.

Im Bildungsministerium will man erst im kommenden Jahr entscheiden, ob die Einberechnung bleibt. Das sei auch von den Umständen wie etwa der CoV-Situation abhängig.