Parteifinanzen: ÖVP verspricht Gesetzesbeschluss im Juli

Die ÖVP geht davon aus, dass die Reform des Parteiengesetzes im Juli-Plenum des Nationalrats beschlossen werden kann. Grundlage ist eine in der letzten Sitzung gefasste Fristsetzung, so ÖVP-Verhandler Andreas Ottenschläger heute in einer Aussendung. Davor solle es noch weitere „intensive und konstruktive Gespräche mit der Opposition“ geben, Ziel sei eine breite Mehrheit für die Reform. Das Gesetz soll per 1. Jänner 2023 in Kraft treten.

„Wir haben viele Forderungen der Opposition aufgegriffen und konstruktiv analysiert“, betonte Ottenschläger. Der Initiativantrag sei gemeinsam mit den Grünen nach Ende der Begutachtungsfrist überarbeitet worden.

Debatte über Ausbau der Minderheitsrechte

Dass Studien, Umfragen und Gutachten der Bundesministerien und deren Kosten in Zukunft veröffentlicht werden sollen, greife man auf und werde das in die Gespräche einbringen, so der ÖVP-Mandatar.

Derzeit diskutiert würden auch die Forderungen der Opposition für den Ausbau der Minderheitsrechte betreffend Sonderprüfung durch den Rechnungshof (Anzahl der Abgeordneten, Anzahl der gleichzeitig laufenden Prüfungen, Fristen für Berichtslegung) sowie den Wunsch nach Zweidrittelmehrheit für die Bestellung bzw. Abberufung des RH-Präsidenten.

Teils Zweidrittelmehrheit notwendig

„Unser Ziel ist es, einen möglichst fairen Wettbewerb zwischen den Parteien zu schaffen. Dazu gehört es auch, umfassende Transparenz der Parteien sicherzustellen sowie Umgehungen auszuschließen. Deshalb gibt es nun weitere verschärfte Vorschläge seitens der ÖVP“, so Ottenschläger weiter. „Ein Spendenannahmeverbot für politische Bildungseinrichtungen sowie für parlamentarische Klubs ist unserer Meinung nach wichtig und wird in die Verhandlungen eingebracht.“ Die ÖVP hatte zuletzt NEOS vorgeworfen, dieses Vehikel für sich genutzt zu haben.

Zu den bereits bekannten Eckpunkten des Initiativantrags der Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne zur Reform der Parteifinanzen gehört, dass der Rechnungshof echte Prüfbefugnisse bekommen soll. Das Strafmaß für Verstöße gegen die Wahlkampfoberkostengrenze soll erhöht werden, und den von den Parteien jährlich vorzulegenden Rechenschaftsbericht will man um Angaben zu Vermögen und Schulden erweitern. Die Koalition braucht für Teile der Reform eine Zweidrittelmehrheit und damit die Unterstützung von SPÖ oder FPÖ.