Spanien: Großdemo gegen Reform des Abtreibungsgesetzes

Mehr als 100.000 Menschen haben laut Angaben der Veranstalter gestern in Madrid gegen die Reform jenes Gesetzes demonstriert, mit dem der Schwangerschaftsabbruch in Spanien weiter liberalisiert werden soll. Mehr als 200 zivile Organisationen – viele davon aus dem kirchlichen Bereich – hatten zur Beteiligung an dem Protestmarsch zur Plaza de Colon in der spanischen Hauptstadt aufgerufen, berichtete das Portal „ACI Prensa“ gestern laut Kathpress.

Demonstranten in Madrid
APA/AFP/Javier Soriano

Gesetze „totalitär“

Die jüngst beschlossenen Gesetze – darunter auch jenes auf Sterbehilfe – seien ungerecht und „totalitär“, so der Tenor der Demonstranten. Die Aufhebung des für die Abtreibung maßgeblichen Höchstgerichtsurteils „Roe vs. Wade“ in den USA habe aufgezeigt, „dass die Debatte über die Kultur des Lebens noch lange nicht abgeschlossen ist“, sagte der Organisator der Demonstration, Jaime Mayor Oreja vom Lebensschutz-Verein „Neos“.

Die spanische Regierung wolle die Realität verändern „und sagen, dass Töten gut und barmherzig ist, während Fürsorge, Gebete und Hilfe für diejenigen, die Unterstützung brauchen, schlecht sind“, kritisierte Carmen Fernandez de la Cigona, vom Institut für Familienstudien. Die Abschaffung der verpflichtenden dreitägigen Bedenkzeit vor einer Abtreibung solle „Menschen vom Nachdenken abhalten“. Nayeli Rodriguez, Spanien-Koordinatorin der Gebetskampagne „40 Tage für das Leben“, rechnete vor, dass seit der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in Spanien 1985 bereits 2,5 Millionen Abtreibungen durchgeführt worden seien.

Entwurf wird in Abgeordnetenhaus debattiert

Die von der sozialistischen Regierung von Pedro Sanchez in die Wege geleitete Reform des Abtreibungsgesetzes war am 17. Mai vom spanischen Ministerrat verabschiedet worden. Der Gesetzesentwurf sieht unter anderem vor, dass Mädchen ab 16 Jahren ohne elterliche Genehmigung abtreiben dürfen, zudem fallen bisher vorgeschriebene Bedenkzeiten weg. Vorgeschrieben wird weiters, dass öffentliche Spitäler mit Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe über Fachkräfte verfügen müssen, die die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen gewährleisten können. Der Gesetzesentwurf muss nun im Abgeordnetenhaus debattiert und abgestimmt werden, bevor er an den Senat weitergeleitet wird.