Ex-KZ-Wachmann wegen Beihilfe zu Mord verurteilt

Das Landgericht Neuruppin (Deutschland) hat einen ehemaligen Wachmann des Konzentrationslagers Sachsenhausen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sprach den 101-jährigen Josef S. der Beihilfe zum Mord und der Beihilfe zum versuchten Mord schuldig. Mit dem Strafmaß folgten die Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die Kammer gelangte demnach zu der Überzeugung, dass S. drei Jahre in dem Konzentrationslager eingesetzt war. Der Angeklagte habe mit seiner Wachtätigkeit „die Massenvernichtung bereitwillig unterstützt“, sagte der Vorsitzende Richter Udo Lechtermann.

Beihilfe zu Mord in mehr als 3.500 Fällen

Die Anklage hatte S. Beihilfe zum Mord in mehr als 3.500 Fällen vorgeworfen. Er soll zwischen 1942 und 1945 „wissentlich und willentlich“ an der Ermordung von Lagerinsassen mitgewirkt haben. Dem Wachbataillon des Konzentrationslagers, in dem die SS ein großes Kontingent stationiert hatte, soll er bis 1945 angehört haben.

Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Haft. Die Verteidigung beantragte hingegen einen Freispruch, weil ihrem Mandanten keine konkreten Taten für seine Tätigkeit im Lager nachgewiesen werden könnten.

Angeklagter bestritt Tätigkeit in KZ

Der Angeklagte selbst hatte im Verlauf des im Oktober vergangenen Jahres begonnenen Prozesses bestritten, in dem KZ tätig gewesen zu sein. Auch in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung beteuerte Josef S. erneut seine Unschuld.