Regierungsentwurf zu Parteifinanzen für SPÖ ungenügend

Die SPÖ bewertet den vorliegenden Entwurf der Bundesregierung zum geplanten neuen Parteiengesetz als ungenügend. Trotz intensiver Gespräche mit den Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne, in denen die SPÖ ihre Forderungen eingebracht hat, seien in dem jetzt vorliegenden Entwurf zentrale Punkte „absolut ungenügend bzw. überhaupt nicht gelöst“, hieß es nach einer Gesprächsrunde seitens der SPÖ gegenüber der APA.

„Man hat das Gefühl, es fehlt die letzte Ernsthaftigkeit auf der gegenüberliegenden Seite“, sagte SPÖ-Vizeklubobmann Jörg Leichtfried. Die Sozialdemokratie habe sich „konstruktiv eingebracht“ – auch mit klaren Forderungen für mehr Rechte für den Rechnungshof und Maßnahmen gegen Korruption in Ministerien, hieß es darüber hinaus in einem schriftlichen Statement der SPÖ.

Wahlreform für RH-Spitze „Bedingung“

„Wir wollen eine Stärkung des Rechnungshofes. Diese muss aus demokratiepolitischen Gründen mit einer breiteren Mehrheit für die Wahl der Rechnungshof-Spitze einhergehen“, so Leichtfried. Eine Zweidrittelmehrheit bei der Wahl des Rechnungshof-Präsidenten bzw. der -Präsidentin sei für die SPÖ deshalb eine „Bedingung“ für ihre Zustimmung. Die Regierung braucht in diesem Punkt eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und damit die Stimmen von SPÖ oder FPÖ.

Den von den Regierungsparteien vorgeschlagenen RH-Wahlmodus bezeichnete Leichtfried in der Stellungnahme als eine „Fake-Zweidrittelmehrheit“, denn im Endeffekt würde die RH-Spitze „erst wieder mit einfacher Mehrheit gewählt werden können“. Darüber hinaus verwies er auf die SPÖ-Forderungen nach mehr Prüfrechten und ein Einschaurecht des Rechnungshofes in Parteifinanzen.

FPÖ will nicht „Steigbügelhalter“ sein

Zur nächsten Verhandlungsrunde wurde die FPÖ für Donnerstag eingeladen, von der gab es aber eine Abfuhr. An diesem Tag fänden mehrere Ausschüsse statt, sagte Generalsekretär Michael Schnedlitz zur APA. In den vergangenen Wochen habe es auch keine inhaltliche Annäherung an die FPÖ-Forderungen gegeben. Zudem werde man sicher nicht der „Steigbügelhalter“ für eine Variante sein, die eine Verschlechterung bedeute. Nach wie vor solle Missbrauch über Vereinskonstruktionen Tür und Tor geöffnet werden.