EGMR: Russland darf Todesurteile nicht vollstrecken

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) drängt Russland sicherzustellen, dass die Todesstrafe gegen zwei gefangen genommene Briten nicht vollstreckt werden dürfe.

Das geht aus einer Mitteilung des Gerichts von heute hervor. Die beiden Briten hatten aufseiten der Ukraine gekämpft. Russland hat die Ukraine Ende Februar angegriffen, es kontrolliert vor allem im Osten weite Teile des Landes.