D: Geschlechtsänderung soll durch Erklärung möglich sein

Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht ein heute in Berlin vorgestelltes Konzept für ein „Selbstbestimmungsgesetz“ vor.

Es soll das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 ersetzen, das von Kritikerinnen und Kritikern als unzeitgemäß und diskriminierend empfunden wird. Dabei sind auch Strafen für die Offenlegung des früheren Geschlechts vorgesehen.

Wenn die Neuregelung so wie geplant umgesetzt wird, ist bei der Frage des Geschlechtseintrags und der Vornamen künftig unerheblich, ob es sich um einen transgeschlechtlichen, nicht binären oder intergeschlechtlichen Menschen handelt. Gutachten zur sexuellen Identität oder ein ärztliches Attest sollen als Voraussetzung für eine Änderung nicht mehr verlangt werden.