EU-Kommission prüft Beihilfen für AKW-Ausbau in Tschechien

Die EU-Kommission hat eine eingehende Untersuchung der staatlichen Beihilfen für den Ausbau des tschechischen Atomkraftwerks Dukovany eingeleitet. Es bestünden Zweifel, ob die geplante finanzielle Unterstützung mit den EU-Beihilfevorschriften vereinbar ist, teilte die EU-Kommission heute in Brüssel mit. Geprüft werden soll, ob die Beihilfen angemessen und verhältnismäßig sind.

Die tschechische Regierung will den geplanten Ausbau des südmährischen AKW über ein zinsgünstiges, staatliches Darlehen, das die gesamten Baukosten von rund 7,5 Milliarden Euro abdecken soll, und einen Stromabnahmevertrag für die geplante Laufzeit von 60 Jahren fördern.

Es müsse sichergestellt werden, dass insgesamt nicht mehr Beihilfen als notwendig gewährt werden, begründete die EU-Kommission ihre Untersuchung. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Laufzeit des Strombezugsvertrags gerechtfertigt ist und wie die Auswirkungen der Staatshilfen auf den Wettbewerb auf ein Mindestmaß beschränkt werden.

Auch Bedenken wegen Tochterunternehmen von CEZ

Bedenken hat die EU-Kommission auch wegen der Gründung eines Tochterunternehmens des mehrheitlich staatlichen Energiekonzerns CEZ zur Durchführung des AKW-Ausbaus. Geprüft werden soll, ob andere Unternehmen anstelle von CEZ als Projektträger hätten auftreten können und welche Auswirkungen auf den Energiemarkt die Gründung des eigenen, staatlichen Unternehmens für den Weiterverkauf des Atomstroms hat, da unklar sei, ob die Tochterfirma Elektrarna Dukonany II (EDU II) auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist.