Neuerungen bei EU-Roaming-Regeln

Mit heute treten neue Regeln für das Roaming mit dem Handy innerhalb der EU in Kraft. Sie gelten zehn Jahre – und bringen weitere Erleichterungen beim Verwenden von Smartphones im EU-Ausland.

Netzanbieter müssen gleiche Qualität anbieten

So soll etwa Kundinnen und Kunden dieselbe Netzqualität wie im eigenen Land zur Verfügung stehen. Wer also einen Vertrag zur Verwendung von 5-G hat, soll auch 5-G in anderen Ländern verwenden dürfen, heißt es in einer Aussendung der EU-Kommission. Voraussetzung ist freilich, dass die jeweilige Leistung auch in diesem Land zur Verfügung steht.

Änderungen auch bei Fähren und Flugzeugen

Auch Kosten, die etwa bei Fahrten mit Fähren und in Flugzeugen entstehen, sollen künftig nicht mehr so rasch explodieren: Die Anbieter müssen in diesem Fall die Kundinnen und Kunden benachrichtigen, auch wird eine Kostenobergrenze eingeführt, um böse Überraschungen auf der Rechnung zu verhindern.

Die Zeiten, in denen man die Datenübertragung am Handy deaktivieren musste, um hohe Kosten zu vermeiden, seien „Geschichte“, so Binnenmarktkommissar Thierry Breton. „Und wir haben die Absicht, das mindestens für die nächsten zehn Jahre beizubehalten“, so der EU-Kommissar.

Parlament will Kosten für Anrufe ins Ausland abschaffen

Keine Änderung gibt es vorerst bei Anrufen aus dem Inland ins Ausland. Das EU-Parlament fordert die Kommission deshalb zum Handeln auf: „Niemand versteht, dass ich für ein Telefonat von Linz nach Passau bis zu 19 Cent Aufschlag pro Minute zahlen muss, wenn ich aber von Passau nach Linz anrufe, keine zusätzlichen Kosten verrechnet werden“, so ÖVP-Deligationsleiterin Angelika Winzig, die Chefverhandlerin des Parlaments bei diesem Thema ist, in einer Aussendung.