Kurz-Vertrauter Fleischmann vor ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss

Der ÖVP-Korruption-U-Ausschuss befragt derzeit mit Gerald Fleischmann einen einst sehr engen Vertrauten von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Fleischmann beantwortete aber praktisch keine einzige Frage – er entschlug sich bezugnehmend auf ein laufendes Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) umfassend und begründete das sogar mit dem „Recht auf Schweigen“. Verfahrensrichterin Christa Edwards ließ die vorgebrachten Entschlagungsgründe mehrfach nicht gelten.

Fleischmann musste sich in der Inseratenaffäre ebenfalls von vorderster Front zurückziehen. Er war davor Leiter der Stabstelle Medien im Bundeskanzleramt. Er kann auf eine lange Karriere als Pressesprecher in der Volkspartei zurückblicken. Derzeit wirkt er als Referent im ÖVP-Parlamentsklub, soll aber im Hintergrund immer noch die Fäden in der Medienarbeit der Volkspartei ziehen.

Strikte Weigerung, Fragen zu beantworten

Ob er im ÖVP-Parlamentsklub (dort ist Fleischmann zurzeit als Referent tätig) auch Zugang zu den Akten und Unterlagen des U-Ausschusses habe, wollte SPÖ-Fraktionsführer Kai Jan Krainer wissen. „Unterlagen gibt’s relativ viele, ich würde um Präzisierung ersuchen“, so Fleischmann. Krainer wiederholte: „Haben Sie Zugang zu Akten des U-Ausschusses?“

Gerald Fleischmann beim ÖVP Untersuchungsausschuss
ORF.at/Lukas Krummholz

„Ein Typ, der Leute glücklich macht“

Fleischmann entschlug sich. Verfahrensrichterin Edwards konnte das nicht nachvollziehen, konkret, welche Gefahr einer „strafrechtlichen Verfolgung“ hierbei drohen könnte. Fleischmann weigerte sich weiter („Was hat das mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun?"/"Was verstehen Sie unter Zugang?“). Eigentlich sei er jemand, „der allgemein Leute gerne glücklich macht“, aber nun müsse er „auf seine Rechte zurückgreifen, weil es bei mir einfach um was geht“, so Fleischmann.

Nächste Frage – nächste Hürde, Antworten zu bekommen: Ob er von jemandem (etwa Ausschussvorsitzendem Wolfgang Sobotka, ÖVP) Informationen zum U-Ausschuss bekommen habe, wollte Krainer wissen. Erneut wollte Fleischmann nicht antworten. Er könne „nicht Rücksicht auf Usus oder Gepflogenheiten nehmen“, so Fleischmann, er sei „nicht dazu da, jemanden glücklich zu machen“, sondern er müsse „auf sein Verfahren schauen“.

Krainer wollte wissen, ob er im ORF interveniert habe, etwa bei der Frage, wer Generaldirektor wird („Haben Sie bei Stiftungsräten interveniert?“). Fleischmann lieferte wiederum keine Antwort, wiederum müsse er, wie er sagte, von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch machen. Ob Fleischmann versucht habe, über Inserate der Regierung Einfluss in Medienhäusern zu nehmen? Wieder keine Antwort. Auch zum Thema Umfragen gefragt entschlug er sich umfassend.

Gleich bei seinem Eingangsstatement hatte sich Fleischmann auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen und klargemacht, dass er das „kategorisch und umfangreich“ wahrnehmen werde. Die WKStA führe ein „nahezu themengleiches Verfahren“, bei dem er als Beschuldigter geführt werde. Der Tatvorwurf werde mit einigen wenigen Chats begründet. Er bemängelte, dass er bis dato nicht einvernommen wurde und zeigte sich gleichzeitig zuversichtlich, dass sein Ermittlungsverfahren letztlich eingestellt werden wird.

FPÖ fragte zu „Sideletter“

FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker befragte Fleischmann zum „Projekt Ballhausplatz“. Vorgelegt wurde ein Bericht aus dem „Falter“, der die Causa einst aufgebracht hatte. Daraus gehe hervor, dass Fleischmann mit Inseraten zu tun gehabt haben dürfe. Hafenecker wollte dessen Wahrnehmungen dazu erfahren – auch dazu entschlug sich die Auskunftsperson.

Dann legte Hafenecker einen Sideletter aus dem Frühjahr 2015 vor – in dem zwischen Finanzministerium und Außenministerium fünf Millionen Euro mehr für das Außenressort festgehalten worden sein sollen (die FPÖ sieht darin die Anschubfinanzierung für das „Projekt Ballhausplatz“). Ob Fleischmann diesen Sideletter jemals gesehen habe? Fleischmann gab an, am Vortag nur in der Zeitung darüber gelesen zu haben.