Berufungen nach Pariser Terrorurteilen noch offen

Im Prozess um die islamistischen Terroranschläge 2015 in Paris mit 130 Toten hat ein Schwurgericht 20 Beteiligte und Unterstützer zu teils lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Verurteilten haben jetzt die Möglichkeit, in Berufung gehen. Das war heute noch nicht entschieden. Aus Zeitgründen hatte das Gericht gestern Abend nur Kernpunkte der 120-seitigen Urteilsbegründung vorgetragen.

Das Gericht verurteilte den Hauptangeklagten Salah Abdeslam zu lebenslanger Haft. Der 32-jährige Franzose gilt als einziger Überlebender des Terrorkommandos. Er soll keine Möglichkeit zur Haftverkürzung vor Ablauf von 30 Jahren bekommen. Damit erhielt er die höchste Strafe, die in Frankreich möglich ist.

19 weitere Angeklagte wurden als Unterstützer oder Beteiligte der Anschlagsserie zu zwei Jahren bis lebenslanger Haft verurteilt. Gegen sechs Angeklagte erging das Urteil in Abwesenheit: Einer sitzt in der Türkei in Haft, fünf andere sollen in Syrien gestorben sein.

Abdeslams Anwalt: „Höchstrafe ungerecht“

Abdeslams Anwalt kritisierte die Höchststrafe für seinen Mandanten als „ungerecht“. „Es erscheint mir ungerecht, dass Salah Abdeslam dieselbe Strafe bekommt wie (der vermutlich getötete Drahtzieher der Anschläge) Oussama Atar“, sagte Martin Vettes dem Sender France Inter.