Gasprom dürfte Erdgasspeicher Haidach verlieren

Russlands staatlicher Energiekonzern Gasprom steht kurz davor, die Nutzungsrechte für den Erdgasspeicher in Haidach (Salzburg) zu verlieren.

Es wird erwartet, dass heute die Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes kundgemacht wird, die es der heimischen Energieregulierungsbehörde E-Control in letzter Konsequenz ermöglicht, die von Gasprom ungenützten Speicherkapazitäten an ein anderes Unternehmen zu vergeben.

Der Entzug des Speichers wird allerdings nicht sofort erfolgen, sondern erst in einem zweiten Schritt. Zuerst wird mit dem Gesetz „der Speichernutzer“ – im konkreten Fall Gasprom Export – verpflichtet, „die von ihm vollständig oder teilweise systematisch nicht genutzte gebuchte Kapazität unverzüglich“ anderen anzubieten oder dem Speicherunternehmen – in dem Fall der Gasprom-Tochter GSA – zurückzugeben.

„Use it or lose it“: Nutzen oder Abtreten

Sollte der Speichernutzer dieser Verpflichtung nicht nachkommen, muss das Speicherunternehmen GSA „dem Speichernutzer nach schriftlicher Ankündigung unverzüglich seine gebuchten, jedoch systematisch ungenutzten Speicherkapazitäten“ entziehen, wie es in der entsprechenden Verfassungsbestimmung in Paragraf 104 Absatz 4 heißt. Als systematisch ungenutzt gelten gebuchte Speicherkapazitäten, die zum 1. Juli zu weniger als zehn Prozent genutzt werden.

Der Grund, warum ein Entzug des Speichers im Raum steht, ist, dass Gasprom seinen Speicher in Haidach seit dem Angriff Russlands auf die Ukraine nicht mehr nützt. Die österreichische Regierung reagierte darauf mit der Verankerung des „Use it or lose it“-Prinzips im Gaswirtschaftsgesetz. Ebenfalls gesetzlich fixiert wurde, dass der Gasspeicher in Haidach an das österreichische Gasnetz angeschlossen werden muss. Derzeit ist Haidach nur an das deutsche Gasnetz angeschlossen. Aktuell ist der Speicher leer.