Zadic zu Kinderschutz: „Änderungen im Strafrecht zu wenig“

In der Diskussion über ein Berufs- und Tätigkeitsverbot für wegen Kindesmissbrauchs Vorbestrafte in der Kinder- und Jugendarbeit hat sich Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zu Wort gemeldet: „Änderungen im Strafrecht alleine wären zu wenig, weil diese nur Wiederholungstäter erfassen würden“, sagte Zadic nach einem Arbeitsgespräch mit Kinderschutzorganisationen. Es brauche auch Maßnahmen, die gegen Ersttäter wirksam sind.

Die Ministerin verwies auf die Forderung nach einer Kinderschutzoffensive mit bundesweit verbindlichen Qualitätskriterien inklusive Kinderschutzkonzepten sowie einer Kinderrechtekampagne. „Kinder haben ein Recht, ihre Freizeit unbeschwert und in Sicherheit zu verbringen. Und Eltern haben ein Recht zu wissen, dass ihre Kinder sicher sind. Wir als Bundesregierung müssen dafür den richtigen Rahmen schaffen“, betonte Zadic. Die Kinderschutzorganisationen hätten bereits umfangreiche Lösungen und Konzepte erarbeitet. Diese sollten gehört werden.

Familienministerin Susanne Raab (ÖVP) und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) hatten sich für ein generelles Berufs- und Tätigkeitsverbot für wegen Kindesmissbrauchs Vorbestrafte in der Kinder- und Jugendarbeit ausgesprochen und einen entsprechenden Gesetzesentwurf angekündigt. Anlass war der Fall eines Mannes, der nach einer getilgten Vorstrafe wegen Kindesmissbrauchs mehrtägige Feriencamps für Kinder veranstaltet und bis vor Kurzem für den Alpenverein (ÖAV) Outdoor-Kurse für Acht- bis Zwölfjährige geleitet hat.