Vollspaltenboden-Verbot bei Schweinen ab 2040

Das lange geforderte Verbot von Vollspaltenböden in der Schweinehaltung wird mit dem neuen Tierschutzgesetz (TSchG) fixiert: Die beiden zuständigen Minister, Johannes Rauch (Grüne) und Norbert Totschnig (ÖVP), gaben heute bekannt, dass eine Einigung erzielt worden ist und das endgültige Aus von Vollspaltenbuchten Ende 2039 erfolgt. Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) kritisierte die lange Übergangsfrist, aber lobte die beiden Minister auch für ihren Mut.

Während bestehende Ställe bis Ende 2039 umgebaut sein müssen, sind Vollspaltenbuchten ohne Funktionsbereiche bei Neu- und Umbauten bereits ab 2023 verboten. Verbesserungen gibt es auch bei der Kastration von Ferkeln, hieß es in einer Aussendung. Das gesamte Tierwohlpaket soll nächste Woche im Parlament beschlossen werden.

„Großer Erfolg“

Vollspaltenböden sind harte Betonböden ohne Stroheinstreu, die mit Spalten durchzogen sind. „Für die Tiere bedeuten sie Schmerzen und Schäden. Sie widersprechen dem Paragrafen 5 (2) Ziffer 13 des Bundestierschutzgesetzes“, kritisierte der Verein gegen Tierfabriken (VGT) bereits 2019.

Tierschutzminister Rauch bezeichnete das kommende Ende dieser Haltungsart als „großen Erfolg für den Tierschutz“ und eine „echte Wende in der Schweinehaltung“, da für Millionen Schweine schon kommendes Jahr Verbesserungen kämen. Landwirtschaftsminister Totschnig hob hervor, dass „gerade in Zeiten der Teuerung Schritte der Weiterentwicklung behutsam gesetzt werden müssen, um heimische Produktionsketten nicht zu gefährden und keinen weiteren Teuerungsschub auszulösen“.

Lob und Kritik von Tierschutzorganisationen

Der VGT begrüßte die kommenden Änderungen, „die Minister Rauch und Totschnig haben damit den Mut bewiesen, der für einen großen Wurf im Tierschutz notwendig ist“. Kritik gab es nicht nur an der langen Übergangsfrist, sondern auch daran, dass erst bis 2028 die konkreten Stallsysteme entwickelt werden sollen, die ab 2040 dann für alle Schweinebetriebe als Mindestvoraussetzung gelten sollen.

Die Tierschutz-NGO Vier Pfoten forderte in einer Aussendung, dass diese Standards rasch erarbeitet und beschlossen werden müssten – inklusive eines verpflichtend eingestreuten Liegebereichs. Ebenso lobte die NGO zwar die Entscheidung an sich, jedoch gab es Kritik an den Fristen.