Von der Leyen: Polen erfüllt Voraussetzung für CoV-Hilfen nicht

Die EU-Kommission hält die jüngsten Änderungen am polnischen Justizsystem für unzureichend, um die Auszahlung von Mitteln aus dem milliardenschweren EU-Coronavirus-Fonds zu ermöglichen. Man analysiere das neue Gesetz zum Disziplinarregime für Richterinnen und Richter
noch, sagte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen heute in Litomysl.

„Aber ich kann schon jetzt sagen, dass dieses neue Gesetz nicht gewährleistet, dass Richter den Status eines anderen Richters infrage stellen können, ohne ein Disziplinarverfahren zu riskieren.“ Das sei jedoch eine notwendige Voraussetzung und müsse geklärt werden, bevor die erste Zahlung an Polen freigegeben werden könne, bestätigte von der Leyen.

Kritik an polnischem Justizsystem

Die EU-Kommission blockiert seit Monaten die Freigabe der CoV-Milliarden, weil sie eklatante Mängel im polnischen Justizsystem sieht. Zuletzt einigte sie sich allerdings mit der Regierung in Polen auf Voraussetzungen zur Auszahlung der Mittel in Höhe von bis zu 35 Milliarden Euro. Warschau ging davon aus, dass mit dem neuen Gesetz die Voraussetzungen erfüllt werden.

Von der Leyen war heute zu Besuch in Tschechien, das die rotierende Präsidentschaft unter den EU-Ländern übernommen hatte. Bei strittigen Themen wie eben der Beurteilung der Rechtsstaatlichkeit in Polen werde das Land die Rolle eines „neutralen Vermittlers“ einnehmen – auch wenn Tschechien mit Polen eng etwa in der sogenannten Visegrad-Gruppe zusammenarbeitet, betonte Ministerpräsident Petr Fiala.