EGMR: Russland soll Rechte Kriegsgefangener achten

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Russland dazu aufgefordert, die Rechte ukrainischer Kriegsgefangener zu achten. Wie das Straßburger Gericht gestern mitteilte, beschloss es dazu eine sogenannte einstweilige Maßnahme.

Einstweilige Maßnahmen sind laut Gericht verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparablen Schaden ausgesprochen. Russland will sich allerdings nicht mehr an Entscheidungen aus Straßburg halten.

Nach Bericht von Ukrainerin

Eine Ukrainerin, deren Mann von russischen Kräften als Kriegsgefangener gehalten werden soll, hatte sich zuvor an das Menschenrechtsgericht gewandt. Sie soll in dem Camp, in dem ihr Mann wohl gehalten wird, Folter an Ukrainern gesehen haben. Das Gericht forderte Russland nun auf, sicherzustellen, dass die Menschenrechte des Mannes respektiert werden.

Diese Maßnahme gelte für alle weiteren Anfragen bei Gericht von ukrainischen Kriegsgefangenen, die nahelegten, dass das Risiko einer irreparablen Schädigung unmittelbar bestehe. Russland soll zudem innerhalb einer Woche Auskunft darüber geben, ob der Mann von Russland gefangen genommen wurde, und wenn ja, unter welchen Bedingungen er festgehalten werde.