Karl-Heinz Grasser
APA/Eva Manhart
Kein „Vorsatz“

Freispruch für Grasser im Steuerprozess

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) ist heute in seinem Steuerprozess freigesprochen worden. Sein mitangeklagter Steuerberater erhielt ebenfalls einen Freispruch. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht“, sagte Richter Michael Tolstiuk bei der Urteilsverkündung.

Ein Vorsatz der Steuerhinterziehung sei nicht ersichtlich gewesen, so der Richter. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Vertreter der Republik meldete Nichtigkeit an.

Grasser selbst zeigte sich nach dem Freispruch sehr zufrieden. „Mir ist Gerechtigkeit widerfahren“, meinte er und verwies darauf, dass er mit der Justiz „auch andere Erfahrungen gemacht hat“ – wohl anspielend auf das BUWOG-Urteil. Er wisse, dass er keine Steuern hinterzogen habe, ganz im Gegenteil. Er habe viel Steuern in Österreich gezahlt und sei extra vor der steuerlichen Beurteilung seiner Tätigkeiten für Meinl zum Finanzamt gegangen und habe dort alles offengelegt – und habe die Auskunft erhalten, dass seine Steuerstruktur in Ordnung sei.

Steuerprozess: Freispruch für Grasser

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist am Montag in seinem Steuerprozess freigesprochen worden – ebenso wie sein mitangeklagter Steuerberater. Grasser war vorgeworfen worden, Steuern in Millionenhöhe hinterzogen zu haben.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Prozess lief seit 13. Juni unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Der Ausschluss wurde am ersten Tag von Grasser und seinem mitangeklagten Steuerberater beantragt. In dem Verfahren ging es um den Vorwurf der Steuerhinterziehung bei den Provisionen für Grassers Engagement bei Meinl International Power (MIP). Grasser und sein mitangeklagter Berater bestritten den Vorwurf. Das Gericht hatte zu klären, ob die MIP-Vertriebsprovisionen Grasser zurechenbar sind und ihn eine persönliche Steuerpflicht trifft – der Ex-Finanzminister sah es nicht so.

Karl Heinz Grasser
APA/Roland Schlager
Grasser vor Verhandlungsbeginn Mitte Juni

Laut Anklage soll Grasser Millionenprovisionen aus seiner Tätigkeit für die MIP in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben und zu wenig Steuern gezahlt haben. Die demnach verursachte Abgabenverkürzung beläuft sich auf rund 2,2 Mio. Euro.

Gegenseitige Vorwürfe

Grasser wies die Vorwürfe zurück. Er sah seinen Berater in der Pflicht, dieser habe die Idee für die Konstruktion via Steuerparadies British Virgin Islands gehabt. Er habe sich voll auf seinen Berater verlassen, so Grasser. Grasser sieht sich deshalb von seinem mitangeklagten Steuerberater falsch beraten, dazu läuft auch ein Zivilrechtsverfahren, das derzeit ausgesetzt ist.

Sein Steuerberater wiederum verantwortete sich damit, dass Grasser gegen seinen Rat gehandelt habe. Grasser habe die Konstruktion eigenmächtig verändert, so sein Steuerberater. Die Staatsanwaltschaft ordnete das so ein: Beide seien sie bestrebt gewesen, „ihre eigene Verantwortung kleinzureden und aufs Gegenüber abzuschieben“.

Zu Beginn des ersten Verhandlungstages, noch unter Öffentlichkeit, wurde Grasser von Richter Tolstiuk routinemäßig zu seinen Einkommensverhältnissen befragt. Grasser führte aus, dass er zu seiner beruflichen Tätigkeit, zu Einkommen, Vermögen und etwaigen Schulden keine Angaben machen möchte. Dem schloss sich sein mitangeklagter Steuerberater an. Der Zweitangeklagte kam am ersten Verhandlungstag gleich mit drei Anwälten und einem Experten mit „besonderem Fachwissen“.

BUWOG-Prozess: Grasser meldete volle Berufung an

Und auch die Justiz hatte vorgesorgt. Obwohl für das Urteil zwei Schöffen benötigt wurden, wurden neun Personen nominiert – beim BUWOG-Prozess waren es noch mehr, nämlich zwölf. Dort setzte auch sehr rasch eine Krankheitsserie ein, wodurch sich die Reihen der Schöffen bei dem oft sehr langatmigen Prozess schnell lichteten. Die Steuercausa war mit acht Verhandlungstagen angesetzt, im BUWOG-Prozess wurde mit 168 Tagen ein Rekord erreicht.

Tolstiuk leitete bereits mehrere große Wirtschaftscausen in den vergangenen Jahren. Die Anklage vertraten, wie beim BUWOG-Prozess, die beiden Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart. Grasser wurde bereits am 4. Dezember 2020 von einem Schöffengericht in Wien in den Causen BUWOG und Terminal Tower Linz zu acht Jahren Haft verurteilt, nicht rechtskräftig. Der Ex-Finanzminister hat volle Berufung angemeldet, das Berufungsverfahren wird aber heuer nicht mehr stattfinden. Grasser bestreitet sämtliche Vorwürfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.