Grasser kritisiert nach Freispruch Justiz und Medien

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/parteilos) hat sich nach dem Freispruch in seinem Steuerprozess zwar erfreut gezeigt, dabei aber nicht mit Kritik an Staatsanwaltschaft und Medien gespart.

Dass etwa gegen Beamte wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch ermittelt worden sei, die die Rechtsansicht von Grassers Vertretern geteilt hätten, habe ihn „sehr betroffen“ gemacht, hieß es heute in einer Aussendung. Außerdem sei mit dem Prozess eine „mediale Vorverurteilung“ einhergegangen.

Ursprünglich lief das Ermittlungsverfahren gegen acht Beschuldigte (sechs Personen und zwei Verbände). Gegen vier Personen war wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch ermittelt worden, teils auch wegen Beitrags zur Steuerhinterziehung, im Zusammenhang mit einer möglichen Befangenheit von Mitarbeitern der in dem Fall tätigen Abgabenbehörden. Die entsprechenden Verfahren wurden eingestellt.

Freispruch im Steuerprozess

Die Einbringung der Anklageschrift im Dezember 2021 sei dann dennoch ein „trauriger Höhepunkt“ gewesen. Nun habe das Schöffengericht im anschließenden Verfahren seine Unschuld bewiesen und sich ein „freies“ und „unabhängiges“ Urteil gebildet. Grasser habe völlig korrekt sämtliche in Österreich anfallenden Steuern bezahlt, auch die Offenlegung gegenüber den Finanzbehörden sei korrekt erfolgt. Ein strafrechtliches Fehlverhalten könne man damit ausschließen, hieß es in der Mitteilung seines Anwalts. Enorm sei „die (massiv negative) mediale Berichterstattung“ gewesen, urteilte Grasser laut Aussendung.

Grasser war gestern in seinem Steuerprozess freigesprochen worden. Sein mitangeklagter Steuerberater erhielt ebenfalls einen Freispruch. „Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht“, sagte Richter Michael Tolstiuk bei der Urteilsverkündung.

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