Ehe und Adoptionsrecht für Homosexuelle in Slowenien

Das slowenische Verfassungsgericht öffnet die Ehe für homosexuelle Paare und gibt ihnen ein gemeinsames Adoptionsrecht. Das Höchstgericht hat am Freitag bisherige Vorschriften für verfassungswidrig erklärt, wonach nur heterosexuelle Paare eine Ehe schließen können und homosexuelle Lebenspartner gemeinsam keine Kinder adoptieren dürfen. Mit sofortiger Wirkung wurden gleichgeschlechtlichen Paaren beide Rechte eingeräumt.

Das Verfassungsgericht erklärte, dass es dem Parlament sechs Monate Zeit für Gesetzesänderungen gegeben habe. Bis zur Beendigung des verfassungswidrigen Zustandes gelte, dass die Ehe eine Verbindung von zwei Personen unabhängig von ihrem Geschlecht sei. Außerdem dürften gleichgeschlechtliche Partner, die in Lebenspartnerschaft leben, unter den gleichen Bedingungen wie verheiratete Ehepartner gemeinsam Kinder adoptieren.

Laut dem Verfassungsgericht verstieß die bisherige Regelung gegen das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot. Die nun bekanntgewordene Entscheidung war bereits Mitte Juni getroffen worden, als das Höchstgericht Verfassungsbeschwerden zweier homosexueller Paare behandelte, denen die Ehe bzw. Aufnahme auf eine Liste von Adoptionswerbern verweigert worden war.