NR: Psychiatrische Unterbringung einstimmig reformiert

Der Nationalrat hat gestern einstimmig eine Novelle des Unterbringungsgesetzes (UbG) beschlossen. Die Reform soll sozial-, gesundheits- und rechtspolitisch vor allem dazu beitragen, dass psychisch kranke Menschen besser psychiatrisch versorgt sind. Anlass war vor allem der sogenannte Brunnenmarkt-Fall.

Mit den Änderungen wird unter anderem klargestellt, welche Aufgaben die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, einweisende Ärztin oder Arzt und Fachärztin oder Facharzt der psychiatrischen Abteilung im Rahmen der Klärung der Voraussetzungen einer Unterbringung in der psychiatrischen Versorgung haben. Außerdem wird der Kreis der Ärzte erweitert, die eine Einweisung in die Psychiatrie veranlassen können.

Im Mai 2016 hatte ein 21-jähriger geistig verwirrter Obdachloser in Wien-Ottakring ohne ersichtlichen Grund eine Passantin mit einer Eisenstange erschlagen. Eine Sonderkommission stellte danach Defizite in der Vernetzung und bei den Informationsflüssen zwischen den verschiedenen beteiligten Stellen fest.

Mit der Reform stärke man die Rechte von psychisch kranken Patientinnen und Patienten bei Unterbringungen, „gerade auch für Kinder und Jugendliche“, so Justizministerin Alma Zadic (Grüne). „Damit erhöhen wir die Menschenrechtsstandards in einem besonders sensiblen Bereich. Gleichzeitig verbessern wir die Sicherheitsstandards durch eine stärkere Vernetzung und Informationsaustausch zwischen den beteiligten Organisationen.“