Umfragen: WKStA prüft Anfangsverdacht gegen SPÖ-Vertreter

Mit ihrer Aussage bei der Staatsanwaltschaft über abgeänderte Umfrageergebnisse hat die Meinungsforscherin Sabine Beinschab im Februar für Aufsehen gesorgt. Es ging vor allem um Umfragen zugunsten der ÖVP und bezahlt vom Finanzministerium. Doch jetzt könnten ihre Aussagen auch zu Ermittlungen gegen frühere SPÖ-Verantwortliche führen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) führt seit Montag einen neuen Akt und prüft den Anfangsverdacht der Untreue.

Die WKStA führt vier frühere Verantwortliche der Bundes-SPÖ aus der Zeit von Werner Faymann als Angezeigte. Darunter der damalige Staatssekretär Josef Ostermayer und Ex-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos. Weiters dabei ist auch die frühere Meinungsforscherin und ÖVP-Ministerin Sophie Karmasin. Das geht aus einem Vermerk auf dem Bewilligungsbogen der Staatsanwaltschaft hervor, der Ö1 zugespielt wurde. Die WKStA bestätigte, dass ein Anfangsverdacht geprüft wird und ein Verschlussakt angelegt wurde, aber derzeit werde niemand als Verdächtiger oder Beschuldigter geführt.

Der Finanzierung auf der Spur

Ein Anhaltspunkt für mögliches strafbares Verhalten ergibt sich laut Ö1 aus einer Aussage Beinschabs: Die erste von ihr wahrgenommene Angebotslegung an die SPÖ – um 22.000 Euro – sei im Jahr 2009 an das Bundeskanzleramt, an Staatssekretär Ostermayer gegangen.

Der Titel: „Neue Abfrage Politikerbarometer und Parteipräferenz“. Wenn das Bundeskanzleramt Parteiumfragen bezahlt hat, wäre der Vorwurf ähnlich gelagert wie im Untreueverdachtsfall bei der ÖVP. Da geht es um Umfragen und Studien im Auftrag des Finanzministeriums – teils zugunsten der ÖVP –, allerdings im Ausmaß von insgesamt fast 600.000 Euro.

Ostermayer sagte gegenüber Ö1, er habe ein reines Gewissen, habe keine Zuständigkeit für Umfragen gehabt, und seines Wissens habe man im Bundeskanzleramt auch geprüft, ob solche Aufträge ergangen sind – und nichts gefunden. Der Anwalt Johannes Zink, der Darabos und einen ehemaligen SPÖ-Wahlkampfmanager vertritt, sagt: „Ich habe mit beiden meiner Mandanten natürlich umgehend Rücksprache gehalten, und beide weisen hier jegliches Fehlverhalten von sich. Eine detaillierte Verdachtsbegründung liegt uns bisher nicht vor. Wir haben natürlich umgehend einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt, und beide meiner Mandanten haben mich damit beauftragt, vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden zu kooperieren, um ebendiesen Sachverhalt schnellstmöglich aufzuklären bzw. auszuräumen.“

Womöglich verjährt

Das gelte auch für eine weitere Beinschab-Aussage. Demzufolge sind im Nationalratswahlkampf 2013 zwei Angebote für Umfrageserien um 110.000 Euro an die SPÖ umgeschrieben worden auf das Karl-Renner-Institut, das SPÖ-Bildungsinstitut. Wenn ein Parteibildungsinstitut Wahlkampfumfragen auch bezahlt hat, wäre das laut Politologen rechtswidrig, so Ö1. Aber die Vorwürfe beziehen sich auf neun bis 13 Jahre zurückliegende Ereignisse.

„Unter der Annahme, dass wir hier 2013 den Abschluss einer etwaigen Straftat hätten, wären wohl die meisten der Straftaten ohnehin bereits verjährt. Wenn es solche überhaupt gegeben haben sollte“, so Anwalt Zink.

Karmasins Anwalt Norbert Wess spricht von einem Sturm im Wasserglas. Karmasin habe Umfragen immer an den jeweiligen Auftraggeber abgerechnet. Auch von der SPÖ hieß es zuletzt: Im Unterschied zur ÖVP habe die SPÖ ihre Umfragen immer selbst bezahlt. Angesichts der im Raum stehenden Vorwürfe dürfe „sich die SPÖ nicht wegducken“, mahnte die Generalsekretärin der Volkspartei, Laura Sachslehner.