Asyl: Justizministerium veröffentlichte Leitfaden für Kindeswohl

Das Justizministerium hat für das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) einen Leitfaden für das Kindeswohl im Asyl- und Fremdenrecht veröffentlicht. Darin werden die wichtigsten Rechtsgrundlagen, verfahrensrechtliche Aspekte und zentrale Begriffsinhalte beleuchtet, hieß es in einer Aussendung. Für Justizminister Alma Zadic (Grüne) ist das ein „klares Zeichen für mehr Transparenz in der Justiz“.

Die Schaffung von klaren Kriterien und Handlungsanleitungen war eine der Empfehlungen der Kindeswohlkommission unter dem Vorsitz von Ex-OGH-Präsidentin Irmgard Griss im Vorjahr. Der Leitfaden wurde dabei als „lebendes Dokument“ konzipiert und soll laufend an gesetzliche Veränderungen bzw. höchstgerichtliche Entscheidungen angepasst werden. Erarbeitet wurde er von Richterinnen und Richtern des BVwG unter Berücksichtigung externer Anregungen. Beim BVwG können unter anderem Bescheide in Sachen Asyl bekämpft werden.

Einheitliche Rechtsprechung als Aufgabe

Eine der Aufgaben des BVwG-Präsidenten Harald Perl sei eine einheitliche Rechtsprechung bei Wahrung der verfassungsmäßig verankerten richterlichen Unabhängigkeit. „Jedes Asyl- und Fremdenrechtsverfahren unterliegt einer Einzelfallprüfung und wird entsprechend der aktuellen Rechts- und Sachlage entschieden“, so Perl. Der Leitfaden sei ein guter und wichtiger Arbeitsbehelf bei der Kindeswohlprüfung.

Bereits vorher umgesetzt habe man andere Empfehlungen der Kommission, so Zadic. So seien etwa bereits eine Ansprechrichterin für das Kindeswohl als erster Kontaktpunkt für Kollegen am BVwG benannt und Weiterbildungsangebote mit externen Expertinnen und Experten geschaffen worden.