US-Berufungsgericht greift Glyphosatklage gegen Bayer auf

Der deutsche Pharma- und Agrarchemiekonzern Bayer muss im Glyphosatstreit in den USA eine weitere Schlappe einstecken. Ein Bundesberufungsgericht hat gestern den Fall des Klägers John Carson aus dem Bundesstaat Georgia wieder aufgerollt, den Bayer Ende 2020 in erster Instanz bereits gewonnen hatte.

Das Gericht in Montgomery im US-Bundesstaat Alabama wies das Argument von Bayer zurück, dass das Unternehmen durch Bundesgesetze vor bundesstaatlichen Klagen wie der von Carson geschützt sei. Carson führt seine 2016 diagnostizierte Krebserkrankung auf die jahrelange Verwendung des glyphosathaltigen Unkrautvernichters Roundup von Bayer zurück. Das Unternehmen hätte auf dem Etikett des Produkts vor dem Krebsrisiko warnen müssen, sagte Carson.

Bayer erklärte, das Unternehmen sei mit dem Urteil nicht einverstanden und werde alle Optionen prüfen. Eine Krebswarnung stünde im Widerspruch zu dem von der US-Umweltschutzbehörde genehmigten Etikett. „Bayer steht weiterhin voll und ganz hinter seinen Roundup-Produkten“, teilte der Konzern mit.

Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe

Bayer hatte gehofft, mit einer Ablehnung der Berufung von Carlson eine Klärung des Glyphosatstreits vor dem obersten Gericht voranzutreiben. Eine unterschiedliche Rechtsprechung von Berufungsinstanzen könnte die Grundlage für eine Prüfung des Supreme Court schaffen, wodurch die Haftung des Unternehmens in Tausenden von Klagen eingeschränkt werden könnte.

Bisher hat Bayer drei Prozesse in erster Instanz mit millionenschweren Schadenersatzzahlungen verloren und in allen bisherigen Berufungsverfahren Niederlagen erlitten. In zwei dieser Fälle ist Bayer inzwischen auch vor den US Supreme Court gescheitert. 2021 hatte der Konzern erstmals auch zwei Glyphosatfälle gewonnen, im Juni zwei weitere Verfahren.