Ministerium prüft Quarantäne-Aus und Bescheidautomatik

Trotz lauter werdender Rufe nach der Abschaffung der CoV-Quarantäne gibt es noch kein Datum dafür. Dass kommende Woche ein Verordnungsentwurf vorliegen soll, wie die „Presse“ heute berichtete, wurde im Gesundheitsministerium auf APA-Anfrage nicht bestätigt. Man bereite sich seit Monaten auf verschiedene Szenarien vor, hieß es lediglich. Geprüft werde auch die Möglichkeit, Bescheide automatisiert zu erstellen.

Teil der Vorbereitungen seien verschiedene Möglichkeiten für Absonderung und Quarantäne von Infizierten und Kontaktpersonen, die je nach Virusvariante und weiterer Entwicklung zum Einsatz kommen könnten. Eine Möglichkeit sei dabei, die bestehenden Regelungen zu Absonderung und Quarantäne durch eine Verkehrsbeschränkung zu ersetzen.

Ministerium mit Detailfragen beschäftigt

Die gesetzliche Grundlage hierfür besteht seit dem 1. Juli 2022 mit einer Verordnungsermächtigung im Epidemiegesetz. Das Gesundheitsministerium arbeitet derzeit an einem Verordnungsentwurf. Man kläre dafür juristische Detailfragen (z. B. arbeitsrechtlicher Natur) unter Einbindung anderer Ministerien und der Sozialpartner, hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Natürlich würden hierzu auch die Bundesländer frühestmöglich eingebunden.

Parallel prüfe man auch die Möglichkeit, Bescheide automatisiert zu erstellen. „Damit können Absonderung und Quarantäne bestehen bleiben, und gleichzeitig werden die Behörden massiv entlastet“, wurde erklärt: „Eine Entscheidung über die künftige Regelung für Absonderung und Quarantäne ist noch offen.“ Klar sei, dass eine CoV-Infektion meldepflichtig nach dem Epidemiegesetz bleibe.