Aufregung über Verfahrensanwältin in ÖVP-U-Ausschuss

Im ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss wird heute Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) von den Abgeordneten befragt. Die Befragung selbst gestaltete sich als ruhig – doch für Aufregung und eine lange Debatte sorgte die heute nicht anwesende Verfahrensanwältin.

Grünen-Mandatarin Nina Tomaselli zitierte aus einem Aktenvermerk von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl. Darin hielt dieser fest, dass die Verfahrensanwältin bei einer Befragung kürzlich ein von der SPÖ vorgelegtes Dokument mit persönlichen Daten Dritter an die ÖVP weitergegeben haben soll. Zuvor hatte die SPÖ offenbar noch versucht, die versehentlich verteilten Papiere wieder einzusammeln, weil diese wegen geheimer Informationen nicht für die anderen Parteien bestimmt gewesen seien.

Kein Rücktritt von Verfahrensanwältin

Die Verfahrensanwältin behielt das Dokument allerdings. In einer Reaktion an Ausschussvorsitzenden Sobotka hielt sie fest, dass es eine Frage der Fairness sei, dass alle Abgeordneten das Dokument einsehen können. Verfahrensrichter Pöschl merkte gleichzeitig an, dass die Verfahrensanwältin wegen dieser Aktion „die für ihre Funktion erforderliche Äquidistanz nicht eingehalten“ habe.

Nach ORF.at-Informationen hat sie ihr Mandat bisher noch nicht zurückgelegt – eine Abberufung ist nicht möglich. Bei der Befragung von Sobotka wurde die Verfahrensanwältin vertreten. Dass sie wieder im U-Ausschuss erscheinen wird, ist nach dem Vorfall auszuschließen. Fragen dazu wurden bei der Sobotka-Befragung nicht zugelassen.

Ordnungsruf und verspätete Befragung

Vor der Befragung von Sobotka wurde die Weitergabe in einer vertraulichen Sitzung debattiert. Deshalb begann der Ausschusstag auch etwas später als erwartet.

Die Verfahrensanwältin bzw. der Verfahrensanwalt ist unter anderem für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen im U-Ausschuss zuständig ist.