U-Ausschuss: Schmid soll behördlich vorgeführt werden

Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid soll nach mehrmaligem Nichterscheinen im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss behördlich vorgeführt werden. Einen entsprechenden Antrag wollen die Fraktionen morgen im U-Ausschuss beschließen. Schmid wurde mehrfach geladen, erschien aber nicht.

Zuletzt scheiterten diverse Zustellversuche. Schmids Hauptwohnsitz befindet sich mittlerweile in den Niederlanden. Selbst Ladungen im Wege der Amtshilfe über die Österreichische Botschaft Den Haag, den Vertrauensanwalt der Botschaft und einen niederländischen Gerichtsvollzieher blieben vorerst erfolglos.

Vorführung im September geplant

In dem Antrag auf Vorführung werden die Behörden nun angewiesen, den Ex-ÖBAG-Chef zur Befragung vor dem ÖVP-Korruptionsuntersuchungsausschuss am 6. September bzw. zum ehestmöglichen Termin durch die zuständige Sicherheitsbehörde vorzuführen. „Zum Zwecke der Vorführung sind die Sicherheitsbehörden berechtigt, Zwangsgewalt in erforderlichem und angemessenem Ausmaß anzuwenden“, heißt es darin.

Sofern kein gelinderes Mittel besteht, soll Schmid durch die zuständige Sicherheitsbehörde angehalten werden. Der Antrag richtet sich an Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) als oberste Sicherheitsbehörde. Zusätzlich werden unter anderem auch Justizministerium, die Wirtschafts- und Korruptionstaatsanwaltschaft (WKStA), Staatsanwaltschaft Wien und der Wiener Magistrat informiert.