EuGH: Thermofenster bei Normaltemperaturen unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein mit Spannung erwartetes Urteil über die Rechtmäßigkeit von Thermofenstern bei Dieselautos gefällt. Demzufolge ist ein Thermofenster, das die Abgasreinigung bei sehr hohen und niedrigen Temperaturen reduziert, eine unzulässige Abschalteinrichtung. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags sei daher nicht ausgeschlossen. Anlass waren Klagen in Österreich gegen Volkswagen.

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