D: Aus für Homeoffice für österreichische Beschäftigte

Österreichische Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer von deutschen Unternehmen dürfen ab 1. Juli 2022 aus steuerlichen Gründen nicht weiter im Homeoffice arbeiten. Sie sind laut der Steuerberatungskanzlei TPA dazu gezwungen, wieder zur Arbeitsstätte zu fahren. Die heimische steuerliche Regelung führt laut TPA nämlich dazu, dass bei Beschäftigten aus Österreich ausländischer Unternehmen eine Betriebsstätte in Österreich entstehe. Und diese führe für ausländische Unternehmen zu hohen Compliance-Kosten.

Vereinbarung mit Deutschland lief aus

Mit Deutschland gab es eine nur bis zum 1. Juli 2022 befristete Vereinbarung, die Homeoffice-Betriebsstätte während der CoV-Pandemie auszusetzen, darauf machte die Kanzlei aufmerksam. Durch das Auslaufen dieser Regelung drängten nun zahlreiche deutsche Unternehmen ihre österreichischen Mitarbeiter wieder dazu, die Wegstrecke zum Unternehmenssitz täglich zurückzulegen.

Aber auch Unternehmen anderer Nachbarstaaten hielten ihre österreichischen Beschäftigten dazu an, nicht im Homeoffice zu arbeiten, sondern die Fahrt zum Unternehmen auf sich zu nehmen, damit dem ausländischen Unternehmen keine österreichische Betriebsstätte entsteht. Dafür reicht mehr als einen Tag in der Woche Homeoffice bereits, sagte TPA-Steuerberaterin Yasmin Wagner auf APA-Nachfrage.

Zahl der Betroffenen unklar

Wie viele Österreicherinnen und Österreicher davon betroffen sind, war durch TPA nicht zu beantworten. Die Firma erhalte aber viele Anfragen auch von Nichtklienten, so Wagner. Bei den Kosten für die Firmen gehe es nicht so sehr um eine höhere Besteuerung, sondern um eine kompliziertere Steuererklärung, nötige Extraaufzeichnungen, die Registrierung der Betriebsstätte – all das verursache Kosten.