Türkei bestätigt Austritt aus Frauenrechtsabkommen

Die türkische Justiz hat gestern den Austritt des Landes aus der internationalen Istanbul-Konvention für Frauenrechte bestätigt. Das oberste Verwaltungsgericht des Landes entschied, dass Präsident Recep Tayyip Erdogan das Recht hatte, diesen Schritt per Dekret anzuordnen. Ein Bündnis aus Oppositionsparteien, Anwälten und Menschenrechtsaktivisten hatte dagegen geklagt.

Erdogans Gegnerinnen und Gegner hatten argumentiert, der Präsident habe nicht die Befugnis, die Mitgliedschaft in einem internationalen Abkommen per Dekret aufzuheben. Das fünfköpfige Richtergremium entschied jedoch mit drei zu zwei Stimmen zugunsten des Präsidenten. Die beiden Richter mit Gegenstimmen erklärten in einer separaten Stellungnahme, sie seien der Meinung, dass Erdogan mit seinem Vorgehen seine Kompetenzen überschritten habe.

Opposition kündigt Berufung an

Die größte türkische Oppositionspartei CHP kündigte umgehend an, gegen die Entscheidung des Gerichts Berufung einzulegen. „Wenn wir an der Macht sind (…), werden wir die Istanbul-Konvention in der ersten Woche oder sogar in den ersten 24 Stunden wieder einführen“, kündigte Parteichef Kemal Kilicdaroglu an. Der Oppositionsführer ist ein möglicher Kandidat für die Präsidentschaftswahl im Juni 2023.

Erdogan hatte den Rückzug aus der Konvention im März 2021 beschlossen. Das internationale Abkommen verpflichtet seine Unterzeichner dazu, Frauen durch Gesetze vor Gewalt zu schützen und gegen Gewalttaten vorzugehen. Konservative Gruppen in der Türkei sind der Ansicht, die Konvention fördere Homosexualität und bedrohe traditionelle Familienwerte.