Brunner: Strompreishilfen „komplexe Problematik“

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) sieht eine „sehr komplexe Problematik“ in der Umsetzung der angedachten Strompreishilfen. Es gehe nur um einen Strom- und nicht auch Gaspreisdeckel, denn „jeder braucht Strom, aber nicht jeder braucht Gas“, sagte er dem „Standard“ (Mittwoch-Ausgabe).

„Markteingriffe ergeben nur auf europäischer Ebene Sinn“, argumentiert Brunner, „sonst subventionieren wir den Strom, der zu Abnehmern in Deutschland, Italien oder Slowenien fließt. Ein Gaspreisdeckel macht national auch keinen Sinn, da brauchen wir europäische Lösungen, beispielsweise einen gemeinsamen Gaseinkauf.“

Verweis auf hohe Kosten

Der Finanzminister rechnet bei der Strompreishilfe mit hohen Kosten. Deshalb müsse geklärt werden, ob es für Gas und Strom gelte. Und: „Wie werden Haushalte behandelt, die mit Wärmepumpen heizen oder Photovoltaikanlagen haben? Wie ist es administrierbar?“. „Genau diese Fragen müssen wir uns stellen – und natürlich, was es kostet. Geht es um Haushaltsgrößen? Geht es um Quadratmeter? Das ist nicht trivial.“

Brunner gegen Übergewinnsteuer

Eine Übergewinnsteuer (Windfall-Profit-Tax für Zufallsgewinne) für bestens verdienende Energieunternehmen will Brunner nicht. „Eine Windfall-Profit-Tax hätte auch Erneuerbare-Anbieter betroffen, die wären bestraft worden – und wir reden ständig über den ökologischen Wandel.“ Dafür ist er „froh“, dass es vom Verbund und der ÖBAG eine Sonderdividende gebe und die Kundinnen und Kunden einen Bonus erhielten.

Zur „Wiener Zeitung“ (Mittwoch-Ausgabe) sagte Brunner zur Übergewinnsteuer: „Grundsätzlich plädiere ich für den Fall von Übergewinnen, dass die Länder vergleichbare Maßnahmen nach dem Vorbild des Verbund setzen. Strafsteuern kann ich nichts abgewinnen.“

CO2-Steuer: Koppelung mit Hilfen möglich

Eine CO2-Steuer – sie wurde schon verschoben und soll nun ab Oktober gelten – würde die Energiepreise wieder erhöhen, nachdem Milliarden in die Stützung des Strompreises fließen könnten.

Hierzu argumentiert der Minister im „Standard“: „Der CO2-Preis ist im Kombipack mit der Entlastung über den regionalen Klimabonus als Teil der Steuerreform konzipiert, jetzt ergänzt durch den neuen Antiteuerungsbonus.“ Er stehe zur CO2-Bepreisung, man müsse deren Einsatz aber laufend evaluieren. Diese Diskussion führe man laufend, ob man zum Beispiel den CO2-Preis einführe und im Gegenzug eine weitere Entlastung über den Stromrechnungsdeckel andenke.