Ärztekammer will gegen „Gesundheitsarmut“ vorgehen

Die größten Herausforderungen der Ärztekammer seien die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Spitalsärztinnen und -ärzten, die Attraktivierung des niedergelassenen Kassenbereichs und die Ausbildung, sagte der neue Präsident Johannes Steinhart bei einer Pressekonferenz heute.

Um dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken, brauche es Wertschätzung und mehr Geld. Sonst drohe neben der „Energiearmut“ schon bald die „Gesundheitsarmut“, so Steinhart.

Auf das neu gewählte Präsidium warten große Aufgaben. Diese seien nur gemeinsam bewältigbar, so Steinhart: „Die zuletzt aufgetretenen Risse in der Ärzteschaft müssen geschlossen werden, wir Ärztinnen und Ärzte müssen angesichts der Weggabelungen und der nötigen Entscheidungen, wohin es mit der österreichischen Gesundheitsversorgung geht, stark und geeint auftreten.“

Kritik an ÖGK

Neben der Verringerung der Bürokratie sei vor allem die Sicherstellung wohnortnaher Gesundheitsversorgung aufgrund der alternden Bevölkerung ein brennendes Thema. Die Gesundheitsversorgung dürfe nicht länger als ein „Spargebiet“ des Staates betrachtet werden.

Gleichzeitig übte Steinhart Kritik an der mit viel Aufwand neu geschaffenen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) – diese müsse endlich beginnen, österreichweit zu denken.

Ruf nach verbesserter Ausbildung

Am besten entgegenwirken könne man dem drohenden Ärztemangel mit einer Verbesserung der Ausbildung, so Harald Mayer, Obmann der Bundeskurie der angestellten Ärzte. „Was die Politik derzeit macht, zeigt jedoch nicht von besonderem Weitblick.“ Er befürchte einen „Wildwuchs“ von neuen Mangelfächern, es dürfe aber nicht dazu kommen, dass ein Medizinstudium in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche viel Wert sei.

Bei der Wahl bei der Bundeskuriensitzung im Rahmen des 145. Ärztekammertags in Bad Radkersburg zogen die Vertreter der Landesärztekammern aus Salzburg, Niederösterreich, Kärnten und Vorarlberg von der Sitzung aus und hegten Zweifel an der rechtmäßigen Durchführung der Wahl. Ein von der Standesvertretung vorgelegtes Gutachten bescheinigte allerdings die Rechtmäßigkeit des Wahlvorgangs und damit der gewählten Bundeskurie.