OGH: KELAG-Preiserhöhung von 2019 ohne Rechtsgrundlage

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat eine Preisänderungsklausel des Kärntner Landesenergieversorgers KELAG, die eine unbeschränkte Preisänderungsmöglichkeit vorsah, für unzulässig erklärt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) fordert nun die Rückzahlung an Kundinnen und Kunden.

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