Völkermordklage gegen Myanmar kann fortgesetzt werden

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat heute entschieden, dass ein Verfahren gegen Myanmar wegen Völkermords an den Rohingya fortgesetzt werden kann. Das Gericht wies nach eigenen Angaben alle Einwände Myanmars gegen eine Klage des westafrikanischen Landes Gambia aus dem Jahr 2019 ab.

Die vorsitzende Richterin Joan Donoghue erklärte, das Gericht sei für den von der Republik Gambia eingereichten Antrag zuständig und der Antrag sei zulässig.

Umfassende Anhörung

Die Entscheidung ebnet den Weg für eine umfassende Anhörung vor dem IGH zu den Vorwürfen des Völkermords an der muslimischen Minderheit der Rohingya im mehrheitlich buddhistischen Myanmar im Jahr 2017.

Das mehrheitlich muslimische Gambia hatte die Klage im November 2019 eingereicht und argumentiert, Myanmars Behandlung der Rohingya verstoße gegen die UNO-Völkermordkonvention von 1948.

Wohl noch Jahre bis zu Urteil

Myanmar argumentierte, dass der IGH in dieser Angelegenheit aus mehreren Gründen nicht zuständig sei und den Fall abweisen solle. Die Richter wiesen jedoch einstimmig die Argumente Myanmars zurück.

Es könnte allerdings Jahre dauern, bis eine vollständige Anhörung stattfindet und ein endgültiges Urteil ergeht.

Hunderttausende Rohingya waren 2017 nach koordinierten Attacken der Armee Myanmars aus dem Land vertrieben worden. Viele flohen vor Mord, Vergewaltigung und Brandstiftung ins benachbarte Bangladesch.