UVP-Gesetzesnovelle geht in Begutachtung

Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) hat heute die Novelle des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes in Begutachtung geschickt, die einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energien ermöglichen soll. So soll eine fehlende Energieraumplanung künftig die Errichtung von Windrädern nicht mehr blockieren können. Nach der achtwöchigen Begutachtungsfrist soll der finale Regierungsvorschlag erarbeitet werden, der Beschluss im Parlament ist für den Herbst geplant.

Der nun zur Begutachtung vorliegende Entwurf sieht vor, dass in Bundesländern, in denen es keine Energieraumpläne gibt, für die Errichtung einer Anlage keine Widmung mehr erforderlich sein soll. Die Eignung des Standorts werde ohnehin im UVP-Verfahren geprüft, erklärte Gewessler heute in einer Pressekonferenz in Wien. Im UVP-Verfahren wird dann auch die Zustimmung der Gemeinde eingeholt. Gibt es bereits einen Energieraumplan, dann ist nur in den dort ausgewiesenen Zonen (etwa für Windkraft oder Photovoltaik) keine Widmung mehr erforderlich.

Doppelprüfungen im UVP-Verfahren sollen künftig vermieden werden. So soll etwa das Landschaftsbild im UVP-Verfahren nicht nochmals geprüft werden, wenn es in der Festlegung der entsprechenden Zonen bereits eine Prüfung gab.