Österreich stimmte für Ausnahmeregelung bei Brachflächen

Österreich hat dem Vorschlag der EU-Kommission, die Brachflächennutzung für die landwirtschaftliche Produktion bis Ende 2023 zu verlängern, zugestimmt. Dadurch „leisten wir einen wichtigen Beitrag zur globalen Ernährungsversorgung. Jede zusätzliche Tonne Getreide und Lebensmittel ist entscheidend“, so Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) gestern gegenüber der APA. Die nationale Umsetzung dieser Ausnahme werde nun vorbereitet.

Biodiversitätsflächen des Agrarumweltprogramms (ÖPUL) seien davon nicht betroffen. Neben der Ausnahme für Brachflächen schlug die EU-Kommission zudem vor, dass die neue, verpflichtende Fruchtwechselauflage für 2023 um ein Jahr verschoben wird.

Mit der Reform der EU-Agrarpolitik, die ab 2023 greifen soll, wurden Umweltstandards für die Landwirtschaft ausgebaut. Darin sind auch Vorgaben enthalten, dass Landwirte nicht die gleichen Ackerpflanzen hintereinander anbauen sollen, um die Böden zu schonen. Zudem sollten eigentlich vier Prozent der Ackerfläche nicht mehr bewirtschaftet werden, um dort etwa mit Brachflächen, Blühstreifen und Hecken dem Artensterben etwas entgegenzusetzen.