OGH hebt mehrere Klauseln in s-Leasing-Verträgen auf

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat mehrere Klauseln in Verträgen des Leasingunternehmens s Leasing der Erste Group für unzulässig erklärt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte das Unternehmen geklagt. Unter anderem mussten Leasingnehmerinnen und Leasingnehmer Kosten, die im Verzugsfall anfallen, unabhängig davon zahlen, ob sie Schuld am Verzug traf oder nicht, so der VKI.

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