Einige Banken beenden Negativzinsen für Firmenkunden

Für Kommerzkunden zweier österreichischer Banken deutet sich ein Ende der Negativzinsen an. Die Bank Austria und die Erste Group kündigten gegenüber der APA ein Abschaffen der „Verwahrgebühren“ an, die ab einem gewissen Kontostand für Firmenkunden erhoben wurden. Die beiden heimischen Geldhäuser reagieren damit auf die Zinserhöhung der Europäischen Zentralbank (EZB) vom vergangenen Donnerstag.

Die Bank Austria erhob bis jetzt bei institutionellen Kunden, Kunden des öffentlichen Sektors und Firmenkunden eine individuell vereinbarte Verwahrgebühr auf große Guthaben, will das nun aber „zeitnah“ abschalten, wie die UniCredit-Tochter mitteilte. Auch die Erste Bank will die Gebühr, die dort oberhalb einer Freibetragsgrenze von 100.000 Euro schlagend wurde, „in Kürze“ nicht mehr verrechnen.

Negativzinsen für Private in Österreich verboten

Bei den Volksbanken dürften Verwahrgebühren mittelfristig mit großer Wahrscheinlichkeit verschwinden. Davon geht ein Sprecher der Gruppe aus. Zurzeit würden für Firmenkunden teilweise Verwahrgebühren kassiert, dabei gebe es aber je nach Volksbank unterschiedliche Modalitäten.

Mit der jüngsten Zinserhöhung sind die „Strafzinsen“ der EZB, also die Negativzinsen auf bei der Zentralbank geparkte Gelder, weggefallen. Diese wurden von einigen Instituten in Form von Verwahrentgelten bzw. Verwahrgebühren – de facto Negativzinsen auf Bankguthaben – an ihre Firmenkunden weitergegeben. Nach einem OGH-Urteil aus dem Jahr 2009 sind Negativzinsen für private Sparer in Österreich verboten, nicht aber für Geschäftskunden. In Deutschland sind Verwahrentgelte auf Spar- und Girokonten für Privatkunden erlaubt.