Für Personen, die sich nicht krank fühlen, bedeuten die neuen Regeln, dass FFP2-Maske getragen werden muss, außer man ist im Freien und in zwei Metern Abstand niemand unterwegs. Ferner werden in der Verordnung Betretungsverbote definiert. Das sind Krankenanstalten ebenso wie Pflege- und Behinderten- und Kureinrichtungen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Volksschulen und Horte.
Allerdings dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Arbeitsorte betreten, klarerweise mit Maske, wenn sie infiziert sind. Ohnehin ist Arbeiten mit positivem Test künftig – konkret ab Inkrafttreten der Verordnung mit 1. August – wieder möglich, wenn Maske angelegt ist. Das gilt allerdings nicht in Berufen, wo das Tragen einer Maske die Jobausübung de facto verunmöglicht, wie bei Logopädinnen und Logopäden und Musikschaffenden.
Gasthausbesuch für Infizierte mit Maske möglich
Keine Beschränkungen gibt es, wenn am Arbeitsplatz nur aktuell infizierte Personen zusammentreffen. Doch auch hier gibt es eine Ausnahme. In vulnerablen Settings wie Krankenhäusern ist eine Maske zu tragen. Für Risikogruppen soll künftig wieder eine Ausnahme bestehen. Sie müssen nicht am Arbeitsort tätig werden, wenn es keine geeignete Schutzeinrichtung dort gibt.
Gernot Rohrhofer (ORF) zu CoV-Maßnahmen
ORF-Reporter Gernot Rohrhofer meldet sich aus dem Gesundheitsministerium und spricht über die aktuellen CoV-Maßnahmen.
Daheim ist auch für Infizierte keine Maske anzulegen, solange nur Personen desselben Haushalts anwesend sind, das gilt auch für Privat-Pkws. Dafür darf man selbst in Gasthäuser oder Schwimmbäder gehen trotz positiven Tests, allerdings nur mit Maske. Das heißt, im Lokal sitzen und plaudern geht, dort etwas konsumieren ist ausdrücklich nicht gestattet.

Zu beachten ist, dass die Verkehrsbeschränkungen nicht erst nach einem positiven PCR-Test laufen, sondern bereits nach einem Antigen-Test, der eine Infektion mit SARS-CoV-2 anzeigt. Wird dieser durch einen PCR-Test nicht bestätigt, fallen die Vorgaben. Ohnehin gelten die Verkehrsbeschränkungen maximal zehn Tage, nach fünf kann man sich freitesten.
Aktuell sehen die Regeln Quarantäne für mindestens fünf Tage vor, nach denen man sich mit einem CT-Wert von über 30 freitesten lassen kann. Außer in Wien gelten schon jetzt nach fünf Tagen bis zum zehnten Verkehrsbeschränkungen, wenn man noch positiv ist.
Rauch: „Krisenmodus sukzessive verlassen“
Rauch verdeutlichte in einem Interview mit der „Tiroler Tageszeitung“, den Krisenmodus sukzessive verlassen zu wollen. Man müsse „einfach zur Kenntnis nehmen, dass wir nicht über Jahre hinweg dieses Ausmaß an pandemiebedingter Krisenstimmung leben können“, sagte er dem Blatt.
Sollte es „darauf ankommen und sich die Lage erneut zuspitzen“, werde er der Erste sein, um bei den CoV-Maßnahmen nachzuschärfen, bekräftigte der Minister zugleich. Er wolle sich auch nicht vorhalten lassen, zu wenig auf die gefährdeten Gruppen zu achten: „Wir haben schließlich weiter Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen, in Spitälern oder Arztpraxen.“
Fachleute skeptisch
Bei Fachleuten stößt das Aus für die Quarantäne allerdings auf Skepsis. Der Virologe Norbert Nowotny und der Simulationsforscher Niki Popper warnten davor, vulnerable Gruppen mit einem Aus der Quarantäne einer zu großen Gefahr auszusetzen – mehr dazu in wien.ORF.at.
Umweltmediziner Hutter zu Quarantäne
Umweltmediziner Hans Peter Hutter spricht über die Sinnhaftigkeit eines Quarantäne-Aus zum aktuellen Zeitpunkt.
Umweltmediziner Hans-Peter Hutter sprach von einem „Fehler“. Neben den bereits abgeschafften Maßnahmen, um die CoV-Infektionen zu verringern, sei die Quarantäne die letzte „Säule“, die noch existiert. Gegenüber dem „Standard“ betonte Herwig Kollaritsch, Infektiologe und Mitglied des Nationalen Impfgremiums (NIG), kürzlich, dass es sich um eine „rein politische Entscheidung“ handle.

Auch Stimmen für Quarantäne-Aus
Epidemiologe Gerald Gartlehner hält die Aufhebung der Quarantäne indes für vertretbar. Die Variante BA.5 sei so infektiös, dass Personen, die ganz am Anfang ihrer Infektion noch gar keine Symptome entwickelt haben, bereits andere Menschen anstecken. Eine Isolation würde deshalb nur mehr geringe Auswirkungen auf das Pandemiegeschehen haben. Außerdem müsse man die Realität zur Kenntnis nehmen, dass weite Teile der Bevölkerung die Maßnahmen nicht mehr mittragen, so Gartlehner zur APA.
Gartlehner wies zudem auf andere Regionen wie etwa die skandinavischen Länder oder auch Spanien hin, die schon länger keine Maßnahmen mehr vorschreiben – und dennoch zeitversetzt einen ähnlichen Pandemieverlauf haben wie Österreich. Auch die Acht-Millionen-Metropole Madrid sei ohne Isolation oder Maskenpflicht durch die jüngste Welle gekommen. Vulnerable Personen müssten allerdings mehr geschützt und schnell zu einer vierten Impfung bewogen werden. Häufiges Testen sei ebenfalls für die Früherkennung zentral, dann könne man mit antiviralen Medikamenten entgegenwirken.
Verweise auf Spanien und Großbritannien
Auch Komplexitätsforscher Peter Klimek spricht sich für das Ende der Isolationspflicht aus. Länder wie Spanien und Großbritannien würden diesen Weg seit Monaten gehen, und dort habe es die Spitäler auch nicht zerrissen. „Ich finde, dass momentan dieser Schritt in Österreich möglich ist, ohne das Gesundheitssystem unmittelbar zu gefährden“, sagte Klimek der „Presse“.
Der Molekularbiologe Ulrich Elling spricht sich klar gegen die Aufhebung der Quarantäne aus. Auf Twitter fragte der Experte, ob „noch jemand“ zuhöre. Andreas Huss, Obmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), forderte die Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung, weil wieder mehr CoV-Infizierte in die Arztpraxis kommen werden.
Arbeitsrechtsexpertin kritisch
Die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak sieht die Verordnungspläne kritisch. „Arbeitsrecht durch Verordnungen ist wirklich mühsam“, sagte Körber-Risak zur APA. Stattdessen müsse es im Arbeitsrecht unter anderem Präzisierungen bei der Arbeitsfähigkeit und beim Arbeitsschutz geben. „Jeder vernünftige Arbeitgeber lässt Covid-Positive daheim“, so die Anwältin.
Sollte es wie im Verordnungsentwurf zu Verkehrsbeschränkungen und Maskenpflicht anstatt Quarantäne für CoV-Infizierte kommen, dann muss der Arbeitgeber kontrollieren, dass der CoV-positive Arbeitnehmer im Betrieb durchgehend Maske trägt und diese auch nie abnimmt. „Wenn ich das nicht tue, dann kann ich haften“, warnte die Arbeitsrechtlerin. Es gehe dann um Schadenersatz und Schmerzengeld, sollte es zu Covid-Fällen in Betriebstätten kommen. Wenn sich ein Arbeitgeber gar nicht um die Einhaltung der angedachten Maskenpflicht für Covid-Erkrankte kümmere, dann gehe es sogar in Richtung Strafrecht.
Die Gewerkschaft fordert bei der Quarantäneneuregelung die Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu garantieren. Für die Wirtschaftskammer (WKÖ) müssen die Quarantäneanpassungen „praxistauglich gestaltet“ werden. „Lockerungen für symptomlose Personen können dazu beitragen, Personalengpässe zu vermeiden“, hieß es von der WKÖ zur APA. „Erforderlich sind aus Sicht der Wirtschaft jedenfalls Klarstellungen in Hinblick auf Fürsorgepflichten der Unternehmen sowie zum Schutz vulnerabler Gruppen.“
SPÖ-Länder mit Kritik
Scharfe Kritik kam aus den SPÖ-geführten Bundesländern. Wien orientiere sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und sei gegen das Aus der Quarantäne, sagte etwa der Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) – mehr dazu in wien.ORF.at. Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) kritisierte in einer Stellungnahme, dass „die Bundesregierung wesentliche Fragen und fast alle Details offengelassen“ habe.

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) sagte, es handle sich bei den Überlegungen um einen „Strategiewechsel, für dessen Folgen die Bundesregierung die volle Verantwortung übernehmen muss“ – mehr dazu in kaernten.ORF.at. Die Vorarlberger SPÖ-Landesvorsitzende Gabriele Sprickler-Falschlunger, die mit Rauch verheiratet ist, sagte, der Gesundheitsminister habe nicht mitgedacht – mehr dazu in vorarlberg.ORF.at.
Vorarlberg und Oberösterreich zufrieden mit Ausgang
Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) hingegen, die aktuell die Vorarlberger Landesregierung leitet, verwies nach dem Gespräch darauf, dass es „deutliche Stimmen“ für ein Ende der Quarantäne gebe – mehr dazu in vorarlberg.ORF.at. Für ein Ende der Quarantäne sprachen sich auch der steirische Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) und Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer aus – mehr dazu in steiermark.ORF.at und salzburg.ORF.at. Zufrieden war auch der oberösterreichische ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer.
FPÖ: Pläne gehen nicht weit genug
Der FPÖ geht all das Geplante nicht weit genug. Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak sah auch keinen Anlass mehr für Verkehrsbeschränkungen. Die Erkrankungsschwere und das Hospitalisierungsrisiko lägen inzwischen unter jenem der Grippeviren, welche ja auch nicht im Epidemiegesetz erfasst seien.