Kind positiv: Ministerium verweist auf Dienstfreistellung

Kinder mit einem positiven CoV-Test dürfen laut den neuen Vorgaben Kindergarten oder Volksschule nicht besuchen. Hier gilt ein Betretungsverbot für Infizierte, nur für dort Beschäftigte gilt eine Ausnahme.

Laut Arbeitsministerium dürfen Eltern in diesem Fall zu Hause bleiben, um ihre Kinder zu betreuen. Sie haben einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung und Fortzahlung des Entgelts – also wie bereits in anderen Fällen.

Eine Woche pro Anlassfall

Die Dauer dieser Dienstfreistellung beträgt höchstens eine Woche und steht den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern pro Anlassfall zu, hieß es am Donnerstag in einem Bericht des Ö1-Morgenjournals.

Rechtliche Basis seien dabei jene Bestimmungen im Angestelltengesetz und im bürgerlichen Gesetzbuch, die auch unabhängig von der Pandemie gelten: Laut denen gibt es einen Anspruch auf Freistellung, wenn man ohne Verschulden aus wichtigen persönlichen Gründen vorübergehend nicht arbeiten kann.

Sonderbetreuungszeit derzeit ausgesetzt

Das trifft auf jeden Anlassfall zu. Muss das Kind ein paar Wochen später erneut zu Hause bleiben, besteht laut Arbeitsministerium also ein neuerlicher Anspruch. Voraussetzung ist allerdings, dass die Betreuung durch die Eltern unbedingt erforderlich ist, etwa weil sonst keine anderen zumutbaren Betreuungsmöglichkeiten zu finden waren.

Einen Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gibt es derzeit nicht mehr, diese ist mit Ende des Schuljahres ausgelaufen. Ob sie mit dem Schulstart wieder eingeführt wird, wird derzeit geprüft, hieß es aus dem Arbeitsministerium.