Schüler in der Klasse
ORF.at/Zita Klimek
CoV im Herbst

Schulschließungen „keine Option mehr“

Spätestens mit Ende der Sommerferien wird für die Schulen eine Frage wieder akut: Was tun, wenn die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus erneut (stark) steigt? Schließungen im großen Ausmaß soll es aus heutiger Sicht und laut Variantenmanagementplan der Bundesregierung jedenfalls nicht mehr geben. Stattdessen: je nach Szenario zwischen „Idealfall“ und „Worst Case“ unterschiedliche Maßnahmen.

Eine flächendeckende Umstellung auf Fernunterricht ist in dem Plan der Bundesregierung, dem am Mittwoch beschlossenen Variantenmanagementplan (VMP), der ausgehend von vier möglichen Szenarien das weitere Vorgehen in der Coronavirus-Pandemie im Herbst regelt, ausgeschlossen.

„Flächendeckende Schulschließungen stellen im dritten Jahr der Pandemie keine Option mehr dar“, heißt es im Kapitel zu Schulen. Eine vorübergehende Schließung einzelner Klassen und Standorte sei aber – wie bei anderen Infektionskrankheiten wie Masern auch – weiter möglich.

„Gelernt, mit der Pandemie zu leben“

Die Schulen hätten in den vergangenen Jahren gelernt, mit der Pandemie zu leben, heißt es in dem Papier mit Verweis auf Maßnahmen wie befristete Maskenpflicht und Antigen-Schnelltests bei Infektions- und Verdachtsfällen. Auch der Impfung komme entscheidende Bedeutung zu. Außerdem habe jede Schule ein individuelles Hygiene- und Präventionskonzept mit Regelungen etwa zum Lüften, für Schulveranstaltungen und vorübergehendes Distance-Learning.

Im VMP wird nun das konkrete Vorgehen in vier verschiedenen Szenarien definiert, von großer Bedeutung sei dabei transparente und frühzeitige Kommunikation an die Schulen, heißt es. In der Vergangenheit waren neue Regelungen vielfach erst kurzfristig verkündet und Vorgaben auch innerhalb kurzer Zeit wieder verändert worden.

Antigen-Tests und punktuelle Maskenpflicht

Als Szenario eins („Idealfall“) wird ein Auslaufen der Pandemie angenommen: Dabei gibt es zwar viele Infektionen, aber eine relativ geringe Spitalsbelastung. Szenario zwei („Günstiger Fall“) geht von einer längerfristigen Abschwächung der Pandemie aus, mit einer saisonalen Infektionswelle im Herbst und Winter 2022/23 mit Ausmaß und Schweregrad ähnlich den vergangenen Omikron-Wellen.

Für die Schulen hieße das in beiden Fällen: anlassbezogene Antigen-Schnelltests, wenn etwa ein Kind bzw. Jugendlicher während des Unterrichts erkrankt, und im Anlassfall befristete Maskenpflicht am Schulstandort.

„Ungünstiger Fall“: Regelmäßige PCR-Tests

In Szenario drei („Ungünstiger Fall“) bringt eine neue, besorgniserregende Variante eine große Infektionswelle, die bestehende Immunität der Bevölkerung und aktualisierte Impfstoffe schützen aber weiter gegen die meisten schweren Verläufe. Ab dem Übergang von Szenario zwei zu Szenario drei sieht der VMP vor, dass alle Schüler sowie das Lehr- und Verwaltungspersonal wieder einmal pro Woche PCR-testen. Schon während des vergangenen Schuljahrs waren die Schüler fast durchgängig ein- bzw. dreimal pro Woche getestet worden.

Beim vollen Eintreten von Szenario drei gilt laut dem Krisenplan zusätzlich wieder eine generelle Maskenpflicht außerhalb der Klassenräume, in der Mittelstufe/AHS-Unterstufe sowie der AHS-Oberstufe und den BMHS anlassbezogen befristet auch im Klassenraum. Ab dieser Phase können vulnerable Kinder und Jugendliche mit einem Facharztattest von der Präsenzpflicht befreit werden. Ob Schulveranstaltungen wie Skiwochen, Sprachreisen und Wandertage durchgeführt werden, wird je nach Risikobewertung am Standort entschieden.

Szenario vier: FFP2-Maske und keine Übernachtungen

In Szenario vier („Sehr ungünstiger Fall“: Verstärkung der Pandemie mit sehr hoher Zahl an Infektionen und Hospitalisierungen) muss in der Unterstufe standardmäßig Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden, in der Oberstufe FFP2-Maske. Mehrtägige Schulveranstaltungen mit Übernachtungen würden in diesem Fall ausgesetzt.

Der VMP ist ein Fahrplan für unterschiedliche Ebenen der Verwaltung, angefangen bei Ministerien über Länder bis zu den Bezirksverwaltungsbehörden, der bei verschiedenen pandemischen Lagen Handlungsanweisungen vorgibt. Selbst ein abermaliger Lockdown ist darin nicht ausgeschlossen.