Sonderbetreuungszeit: Ruf nach Wiedereinführung

CoV-positive Kinder dürfen nach den aktuellen Vorgaben nicht in Schule oder Kindergarten. Eltern ist es gestattet, in diesem Fall zu Hause bleiben, um den Nachwuchs zu betreuen, teilte das Arbeitsministerium mit. Die Gewerkschaft forderte gestern die Rückkehr des Rechtsanspruchs auf Sonderbetreuungszeit. Aus der Wirtschaftskammer hieß es, die Wiedereinführung wäre „anzudenken“, sollte es im Herbst eine stärkere CoV-Welle geben.

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