Telefonische Krankschreibung nur für CoV-Kranke

Die wiederbelebte telefonische Krankschreibung gilt nur für Covid-19-Erkrankte und nicht für andere Krankheiten. Das Gesundheitsministerium bestätigte heute gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht von Ö1. Die Ärztekammer forderte unterdessen die Möglichkeit, auch CoV-Infizierte ohne Symptome krankschreiben zu können.

In der früheren Variante während der Pandemie war die telefonische Krankschreibung auch für alle anderen Krankheiten möglich. Nunmehr muss man für einen Krankenstand grundsätzlich wieder zum Arzt gehen – außer, man fühlt sich krank und hat (mutmaßlich) Coronavirus.

Zu beachten ist laut Gesundheitsministerium, dass man sich mit dem Ende der Quarantäne und dem folglichen Wegfall der Absonderungsbescheide ab morgen aktiv krankschreiben lassen muss, wenn man Covid-19 hat. Bisher war es so, dass man bei einem positiven Test einen Absonderungsbescheid bekommen hat, mit dem man automatisch krankgeschrieben war.

Ärztekammer-Chef verweist auf Risikopatienten

„Wir fordern eine Krankschreibung unter der Diagnose Covid, die derzeit nicht möglich ist. Dann kann man die symptomatischen wie auch die asymptomatischen Patienten in den Krankenstand schicken“, meinte Ärzte-Präsident Johannes Steinhart im „Kurier“ (Sonntag-Ausgabe).

Steinhart denkt dabei etwa an vulnerable Gruppen: „Risikopatienten gehören nicht schnell wieder in die Arbeit, sondern möglichst schnell behandelt. Zudem wollen wir nicht, dass sich Asymptomatische durch diese Aufhebung der Quarantäne dazu gedrängt fühlen, vorzeitig an den Arbeitsplatz zurückzukehren.“

Aus dem Gesundheitsministerium hieß es dazu auf APA-Anfrage, dass eine Krankschreibung eben dann erfolge, wenn man nicht arbeitsfähig sei.