Ehe, Adoption, drittes Geschlecht – in den vergangenen Jahren hat sich die Rechtslage der LGBTQ-Community in Österreich in vielen Bereichen verbessert. In anderen hinke man aber selbst Ungarn hinterher, kritisiert Rechtsanwalt und Aktivist Helmut Graupner gegenüber der APA. „Im Familienrecht sind wir an der Spitze der Rechtsentwicklung, in vielen anderen Bereichen herrschen aber noch mittelalterliche Zustände.“
Allen voran sei der Diskriminierungsschutz im Privatbereich längst überfällig. In Österreich ist es möglich, Menschen aufgrund ihrer Sexualität legal und straffrei aus einem Taxi zu werfen, ihnen die Bedienung in einem Restaurant zu verweigern oder eine Mietwohnung zu verwehren. Einen gesetzlichen Schutz vor Diskriminierung gibt es zwar am Arbeitsplatz, nicht aber im Privaten.
Einige Schritte ausständig
Dieses „Levelling-Up“ sei der größte offene Bereich im Kampf um Gleichstellung von homo- und bisexuellen Menschen, so Graupner. Der Schutz vor Diskriminierung im Privatbereich sei in den allermeisten europäischen Ländern bereits gesetzlich verankert, darunter auch in Polen oder Ungarn, so Graupner.
Auch das Verbot von Konversionstherapien, die darauf abzielen, queere Menschen „umzupolen“, sei in Österreich noch ausständig. Länder wie Deutschland und Frankreich sind hier schon einen Schritt weiter. Kritisch sieht Graupner auch, dass es in Österreich keinen Schutz vor geschlechtsfestlegenden Operationen für intergeschlechtliche Kinder gibt.
Als Rechtsanwalt setzt er sich seit Langem für die Rechte der LGBTQ-Community ein und erreichte unter anderem die Streichung des Homosexuellenparagrafen, die Adoption für gleichgeschlechtliche Paare und die Ehe für alle. 2018 erstritt Graupner als Präsident des Rechtskommitees „Lambda“ das Recht auf Eintragung des dritten Geschlechts.