VfGH: Ausnahmen für Kirchen gleichheitswidrig

Das CoV-bedingte Betretungsverbot für Kultureinrichtungen im Herbst 2021 war laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) gesetzwidrig. Grund dafür ist allerdings nicht die Maßnahme selbst, wie die Verfassungsrichter in einer heute veröffentlichten Entscheidung feststellen. Vielmehr stoßen sie sich an den Ausnahmen für Kirchen und Religionsgemeinschaften, die „gleichheitswidrig“ gewesen seien.

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