Deutschland stellt Stufenplan für Herbst und Winter vor

Die deutsche Regierung hat ein mehrstufiges Schutzkonzept zum Umgang mit der CoV-Pandemie im Herbst und Winter vorgestellt. Deutschlandweit sollen von Oktober bis Anfang April nur einige Maßnahmen gelten, die Bundesländer können aber zusätzliche Regelungen etwa bei der Maskenpflicht erlassen.

Das teilten die Bundesministerien für Gesundheit und Justiz heute mit. Bei einer Verschärfung der Gefahrenlage sind dann noch einmal verschärfte Schutzmaßnahmen vonseiten der Länder möglich.

Maskenpflicht im Fernverkehr und Quarantäne bleiben

Bundesweit gelten soll die Maskenpflicht weiterhin im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr. Auch für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll die Masken- und Testnachweispflicht bestehen bleiben, allerdings mit bestimmten Ausnahmen. Nicht gerüttelt werde an der Isolationspflicht für Coronavirus-Infizierte sowie an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, hieß es.

Die Bundesländer können zudem zum Schutz des Gesundheitswesens und der kritischen Infrastruktur weitere Maßnahmen beschließen, wie es in einer Mitteilung der beiden Ministerien weiter hieß. Dazu gehört eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in öffentlich zugänglichen Räumen sowie in Schulen ab der fünften Klasse.

Eine „zwingende Ausnahme“ bei der Maskenpflicht gibt es aber bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen sowie für die Gastronomie. Dort kann auf die Maskenpflicht auch in Innenräumen verzichtet werden, wenn ein Nachweis vorliegt über einen Test, eine Genesung oder eine vollständige Impfung, die nicht älter als drei Monate zurückliegt.